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Prozess wegen versuchten Auftragmordes

Ein 60-jähriger Mann aus Oberösterreich stand am Freitag wegen versuchten Mordes vor einem Schwurgericht in Feldkirch. Er soll 2004 einen 35-jährigen Freund mit dem Mord an einem Bekannten beauftragt haben.

Feldkirch – Der Freund, ein ehemaliger Zöllner, weigerte sich allerdings. Vor Gericht wusste der als Kronzeuge geladene Ex-Zöllner am Freitag aber nicht mehr, ob er damals einen Mordauftrag erhalten hat. Der Angeklagte beteuerte nach wie vor seine Unschuld.

Der 60-Jährige hat sich laut Anklage nach einer Beleidigung durch das 36-jährige potenzielle Opfer zu dem Mordauftrag entschieden. Er soll seinen Freund aufgefordert haben, sich eine Waffe zu besorgen und den Bekannten zu erschießen. Vor Gericht betonte der seit langem in Vorarlberg wohnhafte Angeklagte, dass der Streit mit dem 36-jährigen Bekannten schon längst beigelegt gewesen sei. Ihn beseitigen zu lassen, daran habe er nie gedacht.

„Ich kann heute nicht mehr sagen, ob ich damals einen Mordauftrag erhalten habe oder nicht“, erklärte der 35-jährige Kronzeuge. Vorsitzender Norbert Melter merkte an: „So augenfällig ist mir das noch nie untergekommen, dass jemand von heute auf morgen nichts mehr weiߓ. Auf die Frage eines Geschworenen, ob sich der Vorfall während seiner aktiven Zeit im Grenzdienst ereignet habe, gab der Kronzeuge zu, als Zöllner Drogen geschmuggelt und Kontakte zu einem Waffenhändler gehabt zu haben. Immer wieder verwickelte sich der 35-Jährige, der 2004 aus dem Zolldienst ausschied, in seinen Aussagen in Widersprüche.

Die Anstiftung zum Mord hatte der 35-Jährige Anfang 2006 zu Protokoll gegeben. Damals wurde er gemeinsam mit dem 60-jährigen Angeklagten wegen Drogenhandels von der Polizei einvernommen. Verteidiger Martin Mennel erklärte in seinem Schlussplädoyer den Kronzeugen für unglaubwürdig. Es könne deshalb keinen Schuldspruch geben.

Freispruch für Angeklagten

Nach rund einstündiger Beratung der acht Geschworenen ist der 60-jährige Angeklagte aus Oberösterreich am Freitagnachmittag vom Vorwurf des versuchten Mordes frei gesprochen worden. Die Geschworenen fassten ihren Beschluss einstimmig. Nachdem Staatsanwalt Manfred Melchhammer keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand der 35-jährige Kronzeuge, den der 60-Jährige angeblich für die Ermordung eines Bekannten gewinnen wollte. Die Anstiftung zum Mord hatte der 35-Jährige Anfang 2006 zu Protokoll gegeben. Damals wurde er gemeinsam mit dem 60-jährigen Angeklagten wegen Drogenhandels von der Polizei einvernommen. Vor Gericht konnte sich der Mann aber nicht mehr an den Mordauftrag erinnern. Verteidiger Martin Mennel hatte in seinem Schlussplädoyer den Kronzeugen für unglaubwürdig erklärt.

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