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Prozess wegen angeblicher Schutzgelderpressung am Naschmarkt

Am Montag begann der Prozess gegen einen angeblichen Schutzgelderpresser.
Am Montag begann der Prozess gegen einen angeblichen Schutzgelderpresser. ©APA
Von zwei Lokalbesitzern am Naschmarkt soll der Angeklagte Schutzgeld erpresst haben. Am Montag begann der Prozess am Straflandesgericht. Der 46-Jährige bekennt sich nicht schuldig und gibt an, aus Rache von den beiden mit falschen Behauptungen angezeigt worden zu sein.

“Ich sitz’ seit vier Monaten in U-Haft, aber ich bin unschuldig”, betonte der Mann, der einen Transport- und Abschleppdienst betreibt. Er sei das Opfer einer “Retourkutsche”, weil er die Gastronomen mit Anzeigen bei der Polizei, dem Marktamt und der Gewerbebehörde eingedeckt habe. Diese hätten ihn daraufhin mit falschen Behauptungen angezeigt. Gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder besitzt der Mann zwei Wohnungen in unmittelbarer Naschmarkt-Nähe. Obwohl er kein Querulant sei “und es mir keine Befriedigung verschafft, Leute anzuzeigen”, habe er sich gezwungen gesehen, gegen die beiden Lokale vorzugehen: Praktisch jeden Sonntagmorgen sei dort gearbeitet worden.

Angeklagter habe sich über Naschmarkt-Lokale beschwert

“Es ist alles akustisch hörbar, jedes Hämmern, jede Flex. Da fangen’s um 9.30 Uhr an”, berichtete der 46-Jährige. Er aber wolle “ein ganz normaler Bürger sein”. Als solcher habe er ein Recht auf Sonntagsruhe: “Ich liebe den Naschmarkt, die Bewegung. Seit 20 Jahren bin ich dort. Ich kenn’ jeden Marktstandler, ich kenn’ dort alle G’schichten. Wenn ich Ruhe suchen würde, würde’ ich am Friedhof wohnen. Mir geht’s darum, dass ich am Sonntag ausschlafen kann.”

 Den Einwand von Richterin Nicole Baczak, an der Wienzeile sei es verkehrsbedingt doch immer laut, ließ der Mann nicht gelten: “Am Sonntag hören Sie Vogelgezwitscher. Ich lade Sie ein, kommen Sie am Sonntag zu mir, Sie hören die Vögel. Die Krähen.”

Anklage beinhaltet auch Sachbeschädigung

Laut Anklage sollen der Mann und sein Zwillingsbruder, der untergetaucht ist und von der Justiz per Festnahmeordnung gesucht wird, mittels einer Schleuder und Stahlkugeln regelmäßig die Scheiben der Lokale eingeschossen haben. Als beim 46-Jährigen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, fanden sich in seinem Besitz sowohl eine Schleuder als auch die passenden Geschoße.

 Diese habe er dem Herrn F. abgenommen, der im dritten Stock seines Hauses wohne, konterte der Angeklagte. Jener habe damit auf Tauben geschossen, was nach Ansicht des 46-Jährigen “nicht geht. Ich bin Tierfreund. Ich habe selber fünf Vögel.”

Angebliche Schutzgelderpressung weist der Angeklagte zurück

Den Vorwurf, mit seinem Bruder und zwei Baseball-Schlägern einem Lokalbesitzer gegenüber getreten zu sein und 200 Euro verlangt zu haben, wies der 46-Jährige ebenso vehement zurück. In Wahrheit sei ihm der Gastronom mit einem Messer nachgelaufen, er habe seinen Bruder telefonisch “um Nothilfe gebeten”. 

Richterin Nicole Baczak gab mehreren Beweisanträgen von Verteidiger Wolfgang Mekis Folge. Beim nächsten Termin werden daher zahlreiche weitere Zeugen vernommen (APA)

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