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Prozess um Vergewaltigung endete mit Freisprüchen: Justiz weist Kritik zurück

Die Justiz lässt die Kritik an den Freisprüchen nicht gelten.
Die Justiz lässt die Kritik an den Freisprüchen nicht gelten. ©APA (Sujet)
Der Prozess rund um eine 15-Jährige, die in Tulln von zwei 19-Jährigen vergewaltigt worden sein soll, endete am Dienstag mit zwei Freisprüchen. Dieses Urteil sorgte für heftige Reaktionen, auch von politischer Seite. Nun weist die Justiz die Kritik an der Entscheidung zurück.
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Verdächtiger in Haft
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Freisprüche von Vergewaltigung

Heftige Reaktionen auch von politischer Seite haben die Freisprüche für zwei Asylwerber vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln ausgelöst, die am vergangenen Dienstag am Landesgericht St. Pölten ergangen sind. Der Kritik, die sich in sozialen Netzwerken und Online-Foren Bahn gebrochen hat, sind am Donnerstag das Justizministerium und die Strafverteidiger entgegengetreten.

Freisprüche von Vergewaltigung: Justiz lässt Kritik nicht gelten

Das Gericht habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und sei nach einem ausführlichen und intensiven Beweisverfahren zum Schluss gekommen, dass die Beweislage nach dem Zweifelsgrundsatz nicht für Schuldsprüche ausreichend war, meinte der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek: “Man muss bei allem Verständnis für das Opfer, das zutiefst bedauernswürdig ist, schon sehen, dass ein Gericht nicht darüber hinweg kann, wenn die Zweifel an einer Schuldvermutung zu stark sind.”

Dass in diesem Fall im Ermittlungsverfahren “geschlampt” worden sei, wie es zuletzt in Medienberichten geheißen hatte, wies Pilnacek als unrichtig zurück: “Man hat mit der Betroffenen die üblichen Standarduntersuchungen im Krankenhaus Tulln gemacht. Ihre Verletzungen wie Kratzspuren und Striemen waren so hinreichend dokumentiert, dass kein gerichtsmedizinischer Sachverständiger beizuziehen war.” Stattdessen habe man allerdings einen Gutachter das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung abklären lassen. “Die Staatsanwaltschaft hat alles gemacht, um den Fall zur Anklage zu bringen und dem Gericht eine fundierte Grundlage zur Beurteilung der Schuld der Angeklagten bieten zu können”, betonte Pilnacek im Gespräch mit der APA.

Strache findet Urteil “skandalös und unerträglich”

“Skandalös und unerträglich” nannte Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache die nicht rechtskräftigen Freisprüche, gegen die die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat. Der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) ortete eine Benachteiligung “unserer Landsleute vor der Justiz (…) gegenüber Zuwanderern”. Dazu bemerkte Pilnacek: “Von politischer Seite ist mir die Kritik zu massiv und vor allem nicht auf Tatsachen fußend.” Das bekräftigte der Präsident der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen, Manfred Ainedter: “Insbesondere unsachliche Zurufe seitens der Politik sollten unterbleiben.”

Grundsätzlich ist für Ainedter “die derzeitige Justizschelte nicht akzeptabel”, wie er gegenüber der APA darlegte. Der gegenständliche Strafprozess sei beinahe zur Gänze unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden, “so dass die Verhandlung von außen gar nicht seriös beurteilt werden kann”. Verfahrensverlauf und -ergebnisse in Strafverfahren wären natürlich kritisierbar, “aber nur nach rein sachlichen Kriterien. Die derzeitige Hetze ist ein massiver Angriff auf die Rechtsprechung in Österreich”.

Erneute Forderung nach zweiter Tatsacheninstanz

Unter Verweis auf den aktuellen Fall wiederholte Ainedter eine alte Forderung der Strafverteidiger nach Verankerung einer zweiten Tatsacheninstanz im Strafprozessrecht: “Gerade im Hinblick auf kontroversiell diskutierte Urteile wäre eine solche wünschenswert.” Derzeit sei die erstinstanzliche Beweiswürdigung in Schöffen- oder Geschworenenverfahren de facto nicht bekämpfbar, da der Oberste Gerichtshof (OGH) Entscheidungen der Erstgerichte nur auf allfällige Feststellungsmängel und verfehlte rechtliche Beurteilungen überprüft.

(APA/Red)

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