Die beiden mit Hauben und Tüchern Maskierten hätten am 20. November 1999 laut Staatsanwalt insgesamt umgerechnet 9.800 Euro aus der Kassenlade und von drei Angestellten erbeutet. Der Angeklagte ist im September 2011 in Wien wegen des Versuchs der Nötigung an seiner Lebensgefährtin festgenommen und dafür zu acht Monaten bedingt verurteilt worden. Dabei entnommene DNA-Proben des 45-Jährigen wurden mit dem Raub in Linz in Verbindung gebracht. Ein Gutachten stellte fest, dass die Spuren an dem zur Maskierung verwendeten Halstuch mit jenen des Angeklagten übereinstimmten. Weiters muss der Mann Schmerzensgeld zahlen.Als mildernd führte der Richter das teilweise Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung sowie das lange Wohlverhalten des Beschuldigten an – er hatte sich in den vergangenen Jahren nichts zuschulden kommen lassen. Deshalb blieb die Strafe am unteren Ende des Rahmens von ein bis zehn Jahren für Raub. Das Delikt des schweren Raubes war nicht verwirklicht, weil die Tatwaffe keine echte gewesen sei. Als erschwerend fielen acht einschlägige Vorstrafen ins Gewicht.
Komplizen im Gefängnis kennengelernt
Der Angeklagte sagte aus, er sei im November 1999 von Graz nach Linz gefahren, um seinen Komplizen zu besuchen. Kennengelernt habe er den Mann im Gefängnis, als beide eine Haftstrafe absaßen. In seiner Wohnung hätten sie Cannabis geraucht. Der Linzer hätte dann bei einem Spaziergang den Vorschlag gemacht, den Supermarkt zu überfallen, so der Beschuldigte, und er hätte eine Waffe dabei gehabt. “Is des eh keine echte?”, will der Angeklagte gefragt haben. “Nein”, habe der andere gesagt. Zur Demonstration legte der Verteidiger eine Softgun vor.
Im Vergleich mit der Waffe des anwesenden Justizwachebeamten wirkte sie täuschend echt, wie der Richter festhalten ließ. Auch alle sechs befragten Zeugen, Mitarbeiter des damals überfallenen Supermarkts, sagten aus, dass sie die Pistole für echt gehalten hätten. “Jetzt ist es aus und vorbei”, habe sie gedacht, schilderte eine Frau. Gleichzeitig habe sie gehofft, dass die Pistole nicht echt sei. Allen sechs wurde ein Schmerzensgeld zugesprochen und teilweise gleich ausbezahlt. Drei von ihnen erhielten auch den Betrag zurück, den ihnen die Räuber damals aus den Geldbörsen gestohlen hatten.
Räuber anhand der Jacken überführt
Bei dem Überfall musste eine Angestellte dem Bewaffneten die Tageslosung aushändigen, die anderen sich bäuchlings auf den Boden legen, so die Darstellung der Anklage. Zwei Personen wurden gefesselt, der Mann in die Herren-Toilette, Frauen ins Damen-WC gesperrt, hielt der Richter dem 45-Jährigen vor. Dann seien die Räuber geflohen und hätten ihre Jacken und Tücher, anhand derer der Angeklagte nun überführt wurde, weggeworfen. Das bestätigte der Beschuldigte. Sein Komplize habe ihm gesagt, dass sie lediglich 60.000 Schilling (4.360 Euro) erbeutet hätten. Davon habe er die Hälfte erhalten. Er habe nie vorgehabt, dass er den Angestellten etwas tue, sagte der 45-Jährige.
“Ich versteh’s a ned”, sagte er auf die Frage des Richters, was denn in ihm vorgegangen sei. Denn immerhin habe er zuvor schon einmal eine achtjährige Gefängnisstrafe für schweren Raub verbüßen müssen. “Sicher war’s a Bledsinn”, meinte der Beschuldigte. (APA)