Der junge Mann hatte auf Internetplattformen Waren, die er gar nicht besaß, zum Verkauf angeboten und dafür kassiert. Unter diversen Aliasnamen hatte der Angeklagte auf “willhaben.at” und “ebay” vor allem Smartphones und Playstations angeboten. Insgesamt neun Personen konnte dieser mit den gefälschten Angeboten betrügen. Weit mehr als 3.000 Euro sollen sie für die Technik-Geräte bezahlt haben, “die sie zu keinem Zeitpunkt bekommen sollten”, so die Staatsanwältin.
Ohne Arbeit, ohne Geld
Er sei nach einem Motorradunfall ohne Arbeit und Geld da gestanden. Und ausgerechnet durch eine Fernseh-Dokumentation über Cyber-Kriminalität sei er auch die Idee mit den Betrügereien gekommen, versuchte der Niederösterreicher seine Taten vor Richter Kurt Weisgram zu rechtfertigen. Auch die beiden Mitangeklagten, die für den 21-Jährigen Konten eröffneten, auf die dieser das Geld der hereingelegten Internet-Kunden überwies, wurden verurteilt.
Urteil ist rechtskräftig
Die beiden (22 und 16 Jahre jung) fassten zwölf bzw. zehn Monate – jeweils bedingt nachgesehen – aus. Zudem ordnete der Richter für alle drei Angeklagten Bewährungshilfe an. Die Urteile sind nicht rechtskräftig: Das Trio nahm die Strafen an, die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab.