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Prozess um Arsen-Morde gestartet: Opfer sollen sehr einsam gewesen sein

Prozess um Arsen-Morde - Staatsanwältin: Beide Opfer waren einsam
Prozess um Arsen-Morde - Staatsanwältin: Beide Opfer waren einsam ©APA
In Krems hat unter großem Medien- und Publikumsinteresse der Prozess um die Arsen-Morde begonnen. Einer 52-jährigen Polin wird zur Last gelegt einen Wiener und einen Niederösterreicher vergiftet zu haben. Nun wurden Details zu den Opfern bekannt gegeben.
Prozessstart in Krems
Opfer exhumiert
Prozes gestartet
Polin muss vor Gericht
Anklage: Doppelmord
Experten eingeschalten
Verdrächtigte bestreitet alles
Keine dritte Exhumierung
Ermittlungen laufen
Mysteriöse Morde in Wien und NÖ

Am Montag, den 8. April hat am Landesgericht Krems ein dreitägiger Mordprozess begonnen. Eine 52-jährige Altenpflegerin muss sich wegen zweifachen Mordes, Betrugs und Diebstahls verantworten.

Die Polin soll den Wiener Herbert A. (68) und den Niederösterreicher Alois F. (61) schleichend mit Arsen vergiftet haben. Die Männer starben im Oktober 2010 bzw. im Februar 2011.

Arsen-Morde: Opfer sollen einsam gewesen sein

Am ersten Prozesstag beleuchtete das Gericht die beiden Opfer. Die Pensionisten hatten laut Staatsanwältin Susanne Waidecker eines gemeinsam: Beide waren einsam gewesen und hatten per Inserat eine Partnerin gesucht. Und bei beiden waren die erhofften schönen Stunden von kurzer Dauer – sie wurden schwer krank und zunehmend hilflos. Beiden gegenüber gab sie an, verwitwet zu sein – tatsächlich sei sie seit 30 Jahren in Polen verheiratet.

Bei dem Wiener, Herbert A., sei die Angeklagte mit dem Plan, an sein Vermögen zu gelangen, erfolgreich gewesen, führte die Staatsanwältin aus. Der Witwer, der in einer polnischen Zeitung mit dem Text “Heirat nicht ausgeschlossen” nach einer ehrlichen Frau gesucht hatte, habe sich in die Frau verliebt – sie kam an sein Auto, seine Wohnung und ein Mobilheim in Seefeld. Bei dem Niederösterreicher, Alois F., sei ihr hingegen nur gelungen, sich dessen Pkw zu beschaffen. Einen weiteren Pflegebefohlenen, der später einer Krebserkrankung erlag, habe sie um seine Briefmarkensammlung erleichtert.

Prozessstart: Staatsanwältin gab Details bekannt

Wie die Staatsanwältin darlegte, hatte die Beschuldigte seit einigen Jahren in Österreich immer wieder Pflegedienste angenommen. Eine entsprechende Ausbildung in Polen hatte sie nicht abgeschlossen. 2006 habe sie eine alte Dame gut gepflegt, wie die Staatsanwältin einräumte. Nach deren Tod 2007 hätten die Angehörigen sie sogar weitervermittelt.

Aufgrund finanzieller Probleme dürfte die Polin dann beschlossen haben, sich einen allein stehenden älteren Herrn anzulachen und ihn um sein Vermögen zu bringen, glaubt die Staatsanwältin, dass zunächst gar kein Mord geplant war. Herbert A. sei überglücklich gewesen, als die Polin bei ihm einzog, ein gewünschtes Darlehen für eine angebliche Operation gab er ihr aber nicht, worauf sie beschlossen habe, es sich auf andere Weise zu besorgen. Anfang Februar 2010 folgte die erste Arsengabe – der Mann suchte wegen starker Übelkeit den Arzt auf, kam fünf Tage später neuerlich ins Spital, wo u.a. Blutungen festgestellt wurden. Im März war ein weiterer Krankenhausaufenthalt nötig, im April schenkte er ihr seine Wohnung in Wien-Brigittenau.

Staatsanwältin zu den Morden: “Absolut tragisch”

Anfang Mai musste er wieder ins Spital und überließ ihr seinen Mercedes im Wert von 15.000 Euro, angeblich um 6.000 Euro – für diese Zahlung gebe es aber keinen Beweis. Es folgte ein weiterer stationärer Verbleib im Krankenhaus, der Mann wurde immer kränker und hilfloser. Die Polin habe sich “rührend” um ihn gekümmert, ihm selbst zubereitetes Essen gebracht – und dabei zugesehen, wie er langsam starb.

Als “absolut tragisch” bezeichnete die Staatsanwältin, dass A. nach seiner Entlassung aus dem Spital im Bewusstsein seines nahen Todes sein eigenes Begräbnis organisiert habe. Am 14. Oktober wurde er neuerlich eingeliefert und starb am folgenden Tag an einer Bauchfellentzündung mit Herz-Kreislaufversagen.

Der Prozess gegen die Polin ist für drei Tage angelegt. Die Frau bekennt sich nicht schuldig.

(Red./APA)

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