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Prozess: Skurriler Rechtsstreit um drei Esel vertagt

Die Eselfamilie ist im Gut Aiderbichl untergebracht.
Die Eselfamilie ist im Gut Aiderbichl untergebracht. ©Bilderbox/Symbolbild
Am Bezirksgericht Salzburg ging am Freitag der skurrile Rechtsstreit um drei Zwergesel in die nächste Runde.

Bei dem Verfahren geht es um die Frage, wem die Tiere gehören. Die Mühlviertlerin Eva G. kaufte 2007 zwei Zwergesel von einem Viehhändler frei. Weil sie für “Tina” und “Moritz” damals aus Krankheitsgründen selbst nicht sorgen konnte, suchte die 57-Jährige für ihre beiden Schützlinge eine Unterkunft. Der Salzburger Tiergnadenhof Gut Aiderbichl sprang ein – und will die Esel samt Nachwuchs nun nicht mehr hergeben.

Esel-Trio wurde zum Publikumsliebling

“Die Frau hat uns die Tiere damals geschenkt”, betonte Aiderbichl-Chef Michael Aufhauser im APA-Gespräch. Am Gut kam kurz darauf auch Esel-Nachwuchs “Donna-Anna” zur Welt, das Trio entwickelte sich zu Publikumslieblingen. Doch seit bald zwei Jahren fordert Eva G. die Tiere zurück. Sie hat laut ihrem Anwalt im Mühlviertel extra einen Stall um rund 20.000 Euro adaptiert, um die Esel wieder zu übernehmen. Und diese seien immer nur eine Leihgabe gewesen.

Aufhauser investierte 30.000 Euro in die Esel

Doch Aufhauser will die drei Zwergesel nicht ziehen lassen. “Wir sind weder ein Tierheim noch eine Tierpension. Wir sind ein Gnadenhof, wo die Tiere bis an ihr Lebensende bleiben”, erklärte er nach dem zweiten Prozesstag Mitte April. Es widerspreche den Statuten, die Esel zurückzugeben, zumal man in die Tiere in den vergangen Jahren rund 30.000 Euro investiert habe. Ein Betrag, der auch hohe Tierarztrechnungen für den chronisch kranken “Moritz” geschuldet sei.

Eva G. kann das nicht verstehen. “Ich habe die Esel ja nicht gekauft, um sie zu verschenken. Ich habe jemanden gesucht, der mir die Tiere vorübergehend abnimmt”, betonte sie. “Ich werde Aufhauser nie vergessen, dass er mir damals geholfen hat. Eine Schenkung hat aber nie stattgefunden.” Die Frau steht nun vor dem Problem, dass als Klägerin zu beweisen. Allerdings gibt es keine schriftlichen Verträge. In der sehr emotional geführten Verhandlung steht es Aussage gegen Aussage.

Klägerin gab sich offenbar als „Schenkerin der Esel“ aus

Zahlreiche von der Klägerin beantragte Zeugen sagten am Freitag vor Gericht aus, dass keine Schenkung vorlag. Die von Gut Aiderbichl beantragten Zeugen meinten hingegen, dass sich Eva G. bei Anrufen am Gut stets als “Schenkerin der Esel”, gemeldet habe. “Sie hat sich mündlich mehrmals als solche ausgegeben”, erklärte etwa Dieter Ehrengruber, Geschäftsführer und Stiftungsvorstand von Gut Aiderbichl in Henndorf.

Zugleich präsentierte Aiderbichl-Anwalt Gerhard Lebitsch eine Ausgabe der Mitgliederzeitschrift des Gutes aus dem Jahr 2008. Da wurde die Geburt von Eselin “Donna-Anna” der Leserschaft mit Foto und Text prominent platziert bekanntgegeben. “Auch sie wird für immer bei uns bleiben”, ist im Text zum Nachwuchs etwa zu lesen. “Frau G. hat die Zeitschrift bekommen und den Text wie sie auch zugibt registriert und gelesen. Damals hat sie nicht widersprochen”, betonte der Anwalt.

Klägerin besucht Esel einmal im Monat

Der Prozess wurde am Freitag vertagt. “Auch damit sich die Gemüter wieder etwas beruhigen können”, schoss Richterin Petra Kaindl-Thiele nach. Zwei nicht reisefähige Zeugen müssen noch im Bezirksgericht Rohrbach, OÖ, und im Bezirksgericht Haag, NÖ, einvernommen werden. Wann die nächste Verhandlung in Salzburg stattfinden wird, ist noch offen. Bis dahin wird Eva G. die drei Esel weiterhin nur auf Gut Aiderbichl besuchen können. Sie und ihre betagte Mutter nehmen dafür alle vier Wochen eine rund zweistündige Autofahrt auf sich. (APA)

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