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Prozess: Kindesentführung im Landeskrankenhaus Salzburg verhindert

Am Salzburger Landesgericht steht am Donnerstag eine Frau wegen verhinderter Kindesentführung vor Gericht.
Am Salzburger Landesgericht steht am Donnerstag eine Frau wegen verhinderter Kindesentführung vor Gericht. ©Bilderbox
Der Prozess am Landesgericht Salzburg gegen eine 50-Jährige wegen versuchter Kindesentziehung ist am Donnerstag mit einer bedingten Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme, nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher beendet worden. Die Steirerin hatte am 5. November 2015 im Landeskrankenhaus eine Zweijährige auf den Arm genommen und wollte das Spital mit dem Mädchen offenbar verlassen.
Kindesentführung vereitelt

Die Frau hatte in ihrer gerichtlichen Einvernahme allerdings von einem “Missverständnis” auf der Kinderstation gesprochen. Auf der Suche nach einer Toilette sei ihr das Mädchen mit ausgestreckten Armen entgegen gelaufen. Sie habe es in die Arme genommen und gewartet, bis jemand kommt, schilderte die Steirerin. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass sie die Zweijährige mitnehmen habe wollen. Dem Krankenhauspersonal sei es schließlich gelungen, ihr das Kind abzunehmen.

Beschuldigte für zurechnungsunfähig erklärt

Der neuro-psychiatrische Gerichtssachverständige Ernst Griebnitz hatte die Frau aufgrund einer schizoaffektiven Störung und ihres manisch-psychotischen Zustandes zur Tatzeit für zurechnungsunfähig erklärt. Sie war daher nicht schuldfähig. Die 50-Jährige wurde nach dem Vorfall in der Christian-Doppler-Klinik stationär betreut. Nach einigen Monaten trat dem ärztlichen Befund zufolge ein signifikanter Behandlungserfolg ein.

Die vorsitzende Richterin Gabriele Glatz ereilte heute zahlreiche Weisungen. Die ambulante Behandlung in der Klinik und die Medikamenteneinnahme muss fortgesetzt werden, weiters wurde völlig Abstinenz von Alkohol und Drogen verordnet. Zudem muss die 50-Jährige eine Psychotherapie absolvieren. Die Entscheidung des Gerichts ist bereits rechtskräftig.

Landeskrankenhaus verschärft Zutrittskontrollen

Aufgrund des Zwischenfalls wurde die Zutrittskontrolle im Kinderbereich des Krankenhauses verschärft. Der Zutritt auf die Stationen sei nun rund um die Uhr nur mit einem Zugangscode möglich, erklärte die Spitalsprecherin. Bisher war ein Zugangscode für den Zutritt zu den Kinderstationen nur in der Nacht erforderlich. “Die Besucher können jetzt nur in Absprache mit den Eltern zu den Stationen gelangen”, sagte Weinberger. Zudem seien Kameras installiert, das Krankenhaus verfüge auch über einen präsenten Sicherheitsdienst.

(APA)

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