AA

Prozess: Irving bekannte sich schuldig

Irving (re.) &copy APA
Irving (re.) &copy APA
David Irving hat sich zu Beginn seiner Einvernahme schuldig im Sinn der Anklage bekannt - Staatsanwalt: Brite ein „Geschichtsfälscher“ - Verteidiger: Irving „kein Linksradikaler“.

Zunächst war Staatsanwalt Michael Klackl in seinem Eröffnungsplädoyer auf die Person David Irvings eingegangen: Dieser behaupte seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, er sei ein Historiker: „Er ist alles andere als ein Historiker, er ist ein begehrlicher Geschichtsfälscher.“

„Gaskammern-Märchen“ und „Gaskammern-Lüge“

Sein Bestreben sei es, eine neue Geschichte zu erzählen, sagte Klackl. Irving verfüge über ein Geschichtsbild, „in dem es keine Gaskammern gibt“. Immer wieder habe der Brite von einem „Gaskammern-Märchen“ und einer „Gaskammern-Lüge“ gesprochen. Zudem gebe es in Irvings Geschichtsbild auch den von den Nationalsozialisten organisierten Massenmord nicht, ebenso wenig wie das millionenfache Sterben im Zuge des Holocaust. Einzelne Opfer habe es in Irvings Geschichtsbild gegeben, auch zu einzelnen Verbrechen sei es gekommen, aber vergleichweise wenige – die meisten Opfer seien in den KZ eines natürlichen Todes, etwa an Seuchen gestorben, wie Klackl die Behauptungen des Angeklagten in seinen Büchern und Vorträgen zusammenfasste.

„Adolf Hitler erscheint in seinen Ausführungen als glorifizierte Erscheinung“, so der Ankläger. Er habe sich immer wieder um die Juden bemüht, ja ihnen seine schützende Hand gereicht, betonte Klackl weiters zu Irvings Geschichtsbild. Zudem zeige das Geschichtsbild des Engländers „deutliche antisemitische Züge“.

“Märtyrer des Rechtsextremismus”

Klackl wies auch auf die besondere Bedeutung des Verfahrens hin. So gebe es bereits Versuche in gewissen Kreisen, den Angeklagten „zu einem Märtyrer des Rechtsextremismus hochzustilisieren“. Zudem gehe es hier um einem „strafbaren und gefährlichen Missbrauch der Meinungsfreiheit“, sagte der Staatsanwalt im Hinblick auf die nach der Verhaftung Irvings entflammte Diskussion über das Verbotsgesetz. Es gehe „um den Schutz der Meinungsfreiheit gegen die menschenverachtende Ideologie, der Irving das Wort redet“. Klackl:
„So ein Fall kann nicht unter dem Aspekt der Grundrechte gerechtfertigt werden.“

Nicht zuletzt wies der Staatsanwalt darauf hin, dass Irving erst im Vorjahr bei einer internationalen Konferenz von Holocaustleugnern aufgetreten sei. In einem Interview mit dem „Daily Telegraph“ habe er zudem gesagt, dass er durch die österreichische Rechtslage gezwungen sei, sich geständig zu verantworten. Auch habe er seinerzeit gewusst, dass er gegen österreichisches Recht verstoße

Verteidiger relativiert…

Kresbach versuchte die Aussagen seines Mandanten zu relativieren:
Die Rechtslage sei in anderen Ländern zwar ähnlich, aber eben nicht genau so wie in Österreich. Besonders im angelsächsischen Raum kenne man eine Bestimmung wie das Verbotsgesetz nicht. Eingesperrt werde man in jenen Ländern wegen einer unpopulären, blödsinnigen Meinung nicht, „außer in einer Diktatur“. Der Verteidiger: „Wir alle wissen, dass David Irving kein Linksradikaler ist.“

Der Engländer habe sich als historischer Autodidakt zudem einen Namen machen müssen, „einer, der natürlich, um bekannt zu werden, auch provozieren musste“, erklärte der Verteidiger. Zudem habe sich im Laufe der Zeit eine gewisse Erwartungshaltung der Szene entwickelt. Irving habe es „oft gar nicht so deutlich sagen müssen“ und sei interpretiert worden.

“Einsam gewordener Historiker”


Sein Mandant sei „kein klassischer Massendemagoge“, sagte Kresbach. „Er ist ein in der Zwischenzeit ein etwas einsam gewordener älterer durchaus talentierter Historiker“, der manche schlimme Sachen gesagt habe. Es sei aber „nicht richtig, dass er in seinen Büchern immer in die gleiche Kerbe geschlagen“ habe. Zudem habe im Jahr 1989 die Staatspolizei bei seinen Vorträgen keinen Grund gesehen einzuschreiten. „So gefährlich kann’s nicht gewesen sein“, befand der Advokat.

Link:

  • Prozess gegen Holocaust-Leugner Irving
  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Prozess: Irving bekannte sich schuldig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen