“Ich bin nur vor der Bank Schmiere gestanden”, rechtfertigte sich der 35-jährige Angeklagte – ein Niederländer, der in seiner Heimat und in Österreich bereits 18-mal vor Gericht stand. Seine beiden Komplizen seien über ein Fenster in die Raiffeisen-Filiale eingestiegen und hätten auch den Einbruch in den Bauhof in Neukirchen am Großvenediger begangen, erzählte der beschäftigungslose Vater von drei Kindern.
Von den zwei Tätern kenne er nur die Vornamen und das Alter, “36 und 37 Jahre”, schilderte der Beschuldigte. Er habe die beiden während des Skiurlaubes mit seiner Familie im Pinzgau kennengelernt. Einen Tag vor dem mitternächtlichen Einbruch sei er mit den zwei Freunden in der Bank gewesen, “um Geld zu wechseln”. “Die Dame hat viele Münzen gezählt, durch eine offene Türe sah ich den Tresor. Der eine hat mich dann zum Einbruch überredet, ich wollte ja eigentlich nicht”. Bei dem Coup durchstöberten sie erst die Kästen, fanden aber nichts. Dann rissen sie die Holzverkleidung von der Wand und stießen auf den Tresor.
Der 35-Jährige wurde im Juni an der Schweizer Grenze nach Frankreich verhaftet, weil er Marihuana bei sich hatte. “Kommissar DNA” habe den Niederländer schließlich des Einbruchs im Pinzgau überführt, erklärte Staatsanwalt Michael Schindlauer. Die Polizei stellte damals seine biologischen Spuren auf einem Plastiksack sicher, in dem sich das Einbruchswerkzeug und Handschuhe befanden. Die “Freunde” des Niederländers sind der Staatsanwaltschaft nicht bekannt.
Die Höhe des erbeuteten Bargeldes bestritt der Angeklagte allerdings. Sie habe nur rund 2.000 Euro betragen können, denn “jeder hat 680 Euro bekommen”. Auch der angegebene Wert des Winkelschleifers sei mit 1.250 Euro zu hoch gegriffen, wie der Verteidiger betonte. Falls der Wert der Beute unter 3.000 Euro liegt, handelt es sich bei dem Delikt nicht mehr, wie angeklagt, um einen schweren gewerbsmäßigen, sondern um einen Einbruchsdiebstahl mit geringerem Strafrahmen. Der vorsitzende Richter Manfred Seiss vertagte schließlich die Verhandlung zur Einvernahme von Zeugen.