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Prozess in NÖ: 84-Jähriger hat versucht Ehefrau (52) zu erschießen

Wegen eines Mordversuchs steht ein 84-Jähriger in NÖ vor Gericht.
Wegen eines Mordversuchs steht ein 84-Jähriger in NÖ vor Gericht. ©APA
Am Landesgericht Korneuburg muss sich am Mittwoch ein 84-Jähriger wegen eines Mordversuchs verantworten. Er soll im Dezember 2013 seine Frau durch zwei Schüsse aus einem Jagdgewehr zu töten versucht und dabei schwer verletzt haben, nachdem sie ihm nicht sagen wollte, wo sie den Abend verbracht hatte. "Ich habe meine Frau nie umbringen wollen", sagte er vor Gericht.

Zu der Bluttat war es in den frühen Morgenstunden am 14. Dezember im Haus des Ehepaars im Bezirk Mistelbach gekommen. Die 52-jährige Ehefrau war nach Mitternacht von einem Wien-Ausflug nach Hause gekommen und ging nach einem kurzen Gespräch mit ihrem Mann schlafen. Das Paar hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem getrennte Schlafbereiche. Laut Staatsanwältin Gudrun Bischof ging der Angeklagte dann wenige Stunden später zu seinem versperrten Waffenschrank, entnahm ein kombiniertes Kipplaufgewehr und begab sich in das Zimmer der 52-Jährigen. Dort stellte er sich laut Anklage rund zwei Meter von seiner Ehefrau entfernt mit dem Gewehr im Anschlag auf, zielte auf sie und sagte: “Jetzt knall ich dich ab”.

84-Jähriger gab zwei Schüsse ab

Daraufhin habe die 52-Jährige versucht, ihren Mann zu besänftigen, während es ihr gleichzeitig gelungen sei, das Gewehr zu fassen und von sich und dem 84-Jährigen wegzuhalten. In der Folge habe sie den Angeklagten aus dem Zimmer gedrängt und die Türe zum Gang geschlossen, führte Bischof weiter aus. Gleichzeitig habe die Frau die Türe zum Garten geöffnet und um Hilfe geschrien. Dabei soll der gemeinsame Sohn, der sich im oberen Stockwerk befand, aufgewacht sein. Währenddessen habe dann der Angeklagte in gebeugter Haltung auf seine Gattin zwei Schüsse durch die Türe abgegeben. Dabei erlitt die 52-Jährige schwere Verletzungen an den Oberschenkeln. Die Frau musste laut Staatsanwältin notoperiert werden, der Heilungsprozess dauere noch immer an. Sie forderte daher einen Schuldspruch für den Angeklagten.

“Eine menschliche Tragödie”

Verteidiger Rudolf Mayer betonte in seinem Eröffnungsplädoyer den großen Altersunterschied der Eheleute, der sich “im Laufe der Jahre immer mehr bemerkbar” gemacht habe und auch zu einer steigenden Eifersucht seines Mandanten geführt hatte. Er bestritt aber die Tötungsabsicht des Pensionisten. Als der 84-Jährige mit dem Gewehr zu seiner Frau ging, habe er zuerst das Licht aufgedreht und danach ein Gespräch begonnen. Wenn man jemanden umbringen wolle, dann schieße man gleich, so der Rechtsanwalt. “Das ganze ist eigentlich eine menschliche Tragödie.”

Pensionist wollte Gattin nicht töten

“Ich habe einen Fehler begangen, dass ich ein geladenes Gewehr genommen habe und meine Frau damit bedroht habe”, gestand der Pensionist vor Richter Helmut Neumar ein. Er liebe aber seine Gattin noch immer und habe sie nicht töten wollen. Er habe in der Nacht nicht schlafen können, da ihm seine Frau, als sie nach Mitternacht nach Hause gekommen war, nicht sagen wollte, mit wem sie unterwegs war. Deswegen sei er dann einige Stunden später nochmals zu ihr gegangen, um noch einmal mit ihr zu sprechen. (APA)

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