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Prozess in Niederösterreich: Ehefrau auf Möbelhausparkplatz niedergestochen

Vor Gericht sgte der Angeklagte, dass es ihm leid tue.
Vor Gericht sgte der Angeklagte, dass es ihm leid tue. ©APA (Symbolbild)
Im Restaurant eines Möbelhauses in St. Pölten wollte ein Ehepaar im November 2012 die Details der Scheidung besprechen. Es kam jedoch zum Streit und der Mann (29) stach seine Ehefrau auf dem Parkplatz vor den Augen des Kindes mit einem mitgebrachten Küchenmesser nieder. Vor Gericht gab es an "anders im Kopf" zu sein, aus psychiatrischer Sicht war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt jedoch zurechnungsfähig.
Frau außer Lebensgefahr
Vor Augen des Kindes niedergestochen

Laut Gutachter Werner Brosch lag kein psychischer Ausnahmezustand vor. Auch wurde keine höhergradige geistige oder seelische Abartigkeit festgestellt, die Voraussetzung für eine Einweisung für geistig abnorme Rechtsbrecher wäre. Wie Brosch ausführte, gab der Mann ihm gegenüber an, seit einem schweren Motorradunfall 2001, der zwei Monate Krankenhausaufenthalt erforderte, “anders im Kopf” zu sein als früher. Der Unfall habe seinen ursprünglichen Lebensplan, Medizin zu studieren, zunichtegemacht.

“Schlampe war sein Lieblingswort”

Die Familie der Österreicherin sei gegen eine Beziehung gewesen, erzählte der Beschuldigte. Am Anfang sei es “super” gelaufen, meinte er, um dann auf Richtervorhalt einzuräumen, dass er eifersüchtig gewesen sei. “Haben Sie Schlampe zu ihr gesagt? Manchmal, öfter?”, hakte die Richterin nach – laut seiner Exfrau sei das nämlich sein “Lieblingswort” gewesen. Gestritten habe man öfter, geschlagen habe er sie nicht, sagte der 29-Jährige, worauf ihm unter anderem ein deswegen verhängtes Betretungsverbot vorgehalten wurde.

Ehefrau auf Parkplatz niedergestochen

Laut der Richterin hatte der Mann, der sich eigentlich nicht trennen wollte, am 20. November die Ladung für einen Scheidungstermin am 5. Dezember bekommen. Das – für die Frau verhängnisvolle – Treffen am 24. November im Restaurant eines Möbelhauses habe auf seinen Wunsch stattgefunden. Im Zuge seiner Vorwürfe hatte er laut Aussage des Opfers einen Gesichtsausdruck “wie immer, wenn er aggressiv wurde”. Er habe dann im Auto das Küchenmesser aus der Innentasche seiner Jacke gezogen – um sie zu “beruhigen”, meinte er. Das Messer habe er immer mit aus Angst, weil ihn viele Leute nicht mögen würden.

Kind musste Vorfall mit ansehen

Die in Abwesenheit des Angeklagten befragte Exfrau schilderte neben dem Ablauf des blutig endenden Streitgesprächs, wie sie im Lauf ihrer Ehe zunehmend Angst vor ihm bekommen hatte. Insgesamt sechs Zeugen hatten die Auseinandersetzung auf dem Parkplatz aufgrund lauter Schreie mitbekommen, eilten dem Opfer zu Hilfe bzw. hielten den davonlaufenden Täter fest. Sie schilderten, dass der Mann die Mutter seines Kindes, nachdem sie aus dem Wagen gestürzt war, gepackt und zu Boden geworfen und mit beiden Fäusten auf sie eingeschlagen habe. Das Kind musste den Vorfall mitansehen. “Warum hast du mir das angetan?”, hörte ein Zeuge die Schwerverletzte fragen. Sie hätte sich selbst gestochen, habe der Ehemann gesagt, als er sich von seinen Verfolgern nicht mehr hatte losreißen können.

Angeklagter entschuldigte sich vor Gericht

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten (Wolfgang Denk) erlitt die heute 30-Jährige eine fünf Zentimeter breite Wunde am rechten Brustkorb mit einem 20 Zentimeter langen, nach unten verlaufenden Stichkanal – bei einer Klingenlänge von 17 Zentimetern musste der Täter also noch einmal “nachgedrückt” haben. Darunter fand sich noch eine acht Zentimeter lange Stichwunde. Die Wunden hatten ausgedehnte Einblutungen zur Folge, die Frau musste geraume Zeit im Spital verbringen.

Die Verteidigung hielt an der Argumentation fest, dass es keinen Beweis für einen Tötungsvorsatz gebe. Bevor sich die Geschworenen zur Urteilsberatung zurückzogen, erklärte der Angeklagte, dass es ihm sehr leid tue. (APA)

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