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Prozess gegen Salzburger Sexualstraftäter auf Ende März verschoben

Der Sexualstraftäter darf sich ab Mitte März frei ohne Fußfessel bewegen.
Der Sexualstraftäter darf sich ab Mitte März frei ohne Fußfessel bewegen. ©APA
Der für den 1. März anberaumte Prozess am Landesgericht Salzburg gegen einen 51-jährigen Salzburger Sexualstraftäter, der sich derzeit im elektronisch überwachten Hausarrest befindet, ist auf 29. März um 10.00 Uhr verschoben worden.

Das teilte Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski heute, Dienstag, der APA mit. Grund der Terminänderung ist eine Erkrankung der Hauptbelastungszeugin. Das 22-jährige Vergewaltigungsopfer hatte den Mann wegen gefährlicher Drohung angezeigt.

Opfer mit dem Umbringen bedroht?

In der Anzeige vom 12. November 2012 hatte die junge Frau dem Salzburger unter anderem vorgeworfen, er habe sie am 21. März 2012 – noch Monate bevor ihm die elektronische Fußfessel angebracht wurde – mit dem Umbringen bedroht. Die Staatsanwaltschaft führte daraufhin Ermittlungen durch und brachte schließlich einen Strafantrag wegen gefährlicher Drohung ein.

Salzburger ab Mitte März ohne Fußfessel

Dem Salzburger wird voraussichtlich Mitte März die Fußfessel entfernt. Ab diesem Zeitpunkt kann er sich wieder frei bewegen. Das Landesgericht Salzburg hat im Jänner entschieden, dass er nach Verbüßung von zwei Drittel des unbedingten Teils seiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten aus dem elektronischen Hausarrest entlassen wird. Der 51-Jährige muss die Fußfessel, die er Mitte November erhalten hatte, demzufolge statt sechs Monaten nur insgesamt vier Monate tragen. Das Oberlandesgericht Linz hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg, die Auflagen für die Entlassung forderte, in der Vorwoche nicht Folge gegeben.

Teenager mehrfach vergewaltigt

Der ehemalige Hundetrainer hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15-bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Er wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt. (APA)

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