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Prozess gegen mutmaßlichen Wiener Rotlichtboss: Weitere Einvernahmen an Tag 3

Der dritte Tag des Prozesses drehte sich um die Einvernahmen weiterer Angeklagter.
Der dritte Tag des Prozesses drehte sich um die Einvernahmen weiterer Angeklagter. ©APA
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St. sind am Mittwoch im Wiener Landesgericht die Einvernahmen des Zweitangeklagten Peter A. - Eigendefinition "Bugl" - und des Drittangeklagten Leo B. fortgesetzt worden.
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A. werden die Beteiligung an der kriminellen Vereinigung, schwere Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsentziehung, schwere Sachbeschädigung und betrügerische Krida vorgeworfen. Einer der schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den hünenhaften Peter A. betrifft einen Einsatz, den er für einen damaligen Geschäftspartner von Richard St., Helmut Sch.- mittlerweile Belastungszeuge -, ausführen sollte.

Er sollte den Geschäftsführer eines Rotlichtlokals in Oberösterreich zu Helmut Sch. bringen.Peter A. schilderte schließlich, wie sie den Mann namens Rudi in einer Pension fanden: “I bin zu eahm hin, hob eahm aus dem Bett aussazaht, hob eahm links und rechts ane gebn, dass er amoi waß, wos los is, und daun hot er si auzogn.” Der Mitangeklagte Andreas B., der ebenfalls dabei war, habe sich nicht an den Misshandlungen beteiligt. Auf dem Weg hinunter habe er Rudi Handschellen angelegt. Auf der Fahrt zu Helmut Sch. gab es weitere Schläge. Dieser habe sich schließlich über den Zustand seines Geschäftsführers mokiert: “Bist waunsinnig, wie schaut denn der aus?” – “Wie hat er denn ausgesehen?”, fragte Erdei nach. “Nau, Nosnbliatn hot er scho ghobt”, meinte Peter A.

Auseinandersetzung in Rotlichtlokal

Die Fäuste oder laut Anklage der Ellenbogen von Peter A. sollen auch bei einer Auseinandersetzung am Rande einer Veranstaltung einer schlagenden Burschenschaft in einem dem Nokia-Club zuzurechnenden Lokal im Spiel gewesen sein. Peter A. soll einem Gast, der mit seiner Frau eine gewalttätige Auseinandersetzung hatte, vor dem Lokal “Lambada”, das Nasenbein zertrümmert, den rechten Augenbogen sowie den rechten Oberkiefer gebrochen sowie eine Sehbeeinträchtigung des linken Auges zugefügt haben. Dazu Peter A.: “Es wird scho so gwesn sein, dass i eahm ane gebn hob, wäu er aufgriebn hot auf mi.”

Der “Bugl” gab sich geläutert: “Es tuat ma ah lad, dass i maunchesmoi zu hoat gwesn bin, und in zwa Joah U-Hoft bin i ruhiger wurdn. Und es tuat ma ah lad, dass i dena weh taun hob”, sagte Peter A.

Prozess um Rotlichtboss: Drittangeklagter Leo B.

Am Nachmittag wurde der Drittangeklagte Leo B. einvernommen. Ihm werden ebenfalls die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, die Beteiligung an einem Buttersäureanschlag in einem Rotlichtlokal in Tulln sowie betrügerische Krida vorgeworfen.

Leo B. ließ sich zum Vorwurf der betrügerischen Krida kaum ein. Im wesentlichen geht es darum, dass St. und seine Mitarbeiter Gelder aus den Betriebsgesellschaften mehrerer Rotlichtbetriebe entnommen haben sollen, bevor diese überhaupt in die Buchhaltung einfließen konnten. Die Gesellschaften wurden laut Anklage nach einer gewissen Zeit in Konkurs geschickt und unter anderem Namen neu gegründet. Ausstehende Beträge bei Gläubigern seien kaum bedient worden. Leo B. bestätigte nur, dass im Laufe der Zeit immer mehr auf Zahlungen mit Kreditkarten gesetzt wurde. Außerdem erklärte er, dass man nicht so viel verdient habe im Rotlichtgeschäft: “Ein Kunde ist mit einer Prostituierten eine Stunde aufs Zimmer gegangen. 150 Euro hat das gekostet. 50 haben wir eingehoben, 100 hat das Mädchen bekommen.”

Buttersäureanschlag auf Nachtclub

Beim Buttersäureanschlag auf den Nachtclub Lili Marleen in Tulln erklärte Leo B., dass ein mit Richard St. befreundeter Mann von einem Türsteher des Clubs zusammengeschlagen worden sei und daraufhin verlangt habe, “dass etwas gemacht gehört”. Er selbst habe daraufhin im Auftrag von Richard St. Peter A. und den viertangeklagten Dusko R. (“Rocky”) nach Tulln geschickt, ihnen aber keinerlei Anweisungen gegeben. “Was sie tun wollten, wollte ich gar nicht so genau wissen”, meinte B..

Richter Erdei hakte nach: Ob Leo B. nicht doch genauere Anweisungen erteilt habe? Schließlich habe doch der niedergeschlagene Freund von St. verlangt, dass dem Türsteher auch “ein paar in die Goschen” verpasst werden sollten. Nein, beteuerte Leo B.. Von ihm habe es keine Anweisungen für “Rocky” und Peter A. gegeben. “Das sind alles Telepathen”, meinte daraufhin der Richter.

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt.

(APA)

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