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Prozess gegen Arzt wegen zu hoher Suchtgift-Rezepte in Linz vertagt

Der Beschuldigte habe ohne ordentliches Erheben der Krankheitsgeschichte oder Harntest Suchtgift-Ersatzstoffe verschrieben.
Der Beschuldigte habe ohne ordentliches Erheben der Krankheitsgeschichte oder Harntest Suchtgift-Ersatzstoffe verschrieben. ©Bilderbox/Symbolbild
Ein Prozess gegen einen Arzt, der suchtgifthältige Medikamente nicht ordnungsgemäß verschrieben und in dem Zusammenhang mehrere Delikte begangen haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Insgesamt erschienen an bisher zehn Verhandlungstagen 17 von 67 Zeugen teilweise unentschuldigt nicht.

Expertise nicht vor Jahresende

Der Akt geht nun trotzdem an einen Sachverständigen, damit dieser ein Gutachten erstellt. Mit der Expertise wird nicht vor Jahresende gerechnet. Bei acht der Geladenen müsse der Aufenthalt ermittelt werden, eine Zeugin sei verstorben. Von allen anderen sei die Anschrift bekannt, so die Richterin. Teilweise wurden sie schon am Donnerstag polizeilich vorgeführt.

Arzt verschreibt Suchtgift-Ersatzstoffe

Die Anklage wegen schwerer Körperverletzung, Suchtgifthandels, schweren Betrugs und anderer Verbrechen und Vergehen erfasst die Behandlungen von über 60 Personen von März 2007 bis November 2009, als der 59-Jährige noch als Substitutionsmediziner tätig war. Der Beschuldigte habe ohne ordentliches Erheben der Krankheitsgeschichte oder Harntest Suchtgift-Ersatzstoffe verschrieben und dabei die erlaubte Tagesdosis oft weit überschritten oder zusätzliche Mittel trotz Kontraindikation verordnet, so die Anklage. Laut Verteidiger habe ein Koordinator des Landes ausgesagt, dass zum damaligen Zeitpunkt vereinbart war, alle Harntests bei der Bezirksverwaltungsbehörde durchführen zu lassen.

Wegen Wartezeit an Angeklagten verwiesen

Einige Zeugen gaben an, dass sie von einer Klinik wegen der längeren Wartezeiten dort an den Angeklagten verwiesen wurden, weil es bei ihm schneller zu einer Behandlung komme. Etliche Ex-Patienten erklärten, dass sie zum Zeitpunkt ihres ersten Termins bei dem Mediziner abhängig gewesen seien, von Opiaten und/oder Benzodiazepinen. Dem Arzt wurde unter anderem vorgeworfen, nicht Süchtige in ein Substitutionsprogramm aufgenommen zu haben.

Verschreibung der Ersatzstoffe einfacher

Mehrere ehemalige Patienten erklärten, es sei bekannt gewesen, dass die Verschreibung von Suchtgift-Ersatzstoffen beim Angeklagten leichter ging. “Ich war süchtig. Irgendwann versuchst du, dass du so günstig wie möglich deine Mittel kriegst”, gab eine von ihnen an. Ohne Substitution hätte sie sich eben am Schwarzmarkt versorgt. Einer erzählte, er habe überhöhte Angaben bezüglich seines Suchtmittel-Konsums gemacht, weil er Benzodiazepine bekommen wollte.

Zwei Zeugen konnten sich an ein 20 bis 30 Minuten langes Erstgespräch erinnern und dass der Mediziner sie über die Risiken der Substanzen aufgeklärt habe. Einer gab an, er habe während seines Programmes beim Beschuldigten und auch bei anderen Doktoren immer einen Teil der ihm verschriebenen Opiat-Tabletten verkauft und selber eben weniger genommen. Ein weiterer Ex-Patient erzählte, das Erstgespräch beim Angeklagten habe etwa 15 Minuten gedauert. Bei anderen Ärzten seien es auch etwa 15 bis 20 Minuten gewesen. “Der Doktor wollte mir sicher nichts Schlechtes”, sagte der Mann. (APA)

 

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