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Prozess: 17-Jährige stach Freundin nieder

Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt.
Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. ©Viktor Mildenberger / Pixelio (Symbolbild)
Im Juni 2010 war eine damals 16-Jährige aus heiterem Himmel auf ihre gleichaltrige Freundin mit einem Messer losgegangen. Das Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Messerattacke am Schöpfwerk

Es war eine laue Sommernacht am Schöpfwerk im Juni 2010; vier Jugendliche hingen in einem Park ab, tranken ein bisschen Alkohol, die Stimmung war angeblich entspannt. Plötzlich jedoch rastete eines der beiden 16-jährigen Mädchen aus. Sie ging auf ihre gleichaltrige Freundin los, schlug auf sie ein, stach ihr ein zehn Zentimeter langes Messer in den Bauch und entriss ihr die Wertsachen. Nach mehr als sieben Monaten U-Haft musste sich die mittlerweile 17-Jährige heute, Dienstag, am Wiener Straflandesgericht dafür verantworten.

Begonnen hat der Prozess recht ungewöhnlich. Denn der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger versuchte telefonisch, das Opfer zum Erscheinen im Zeugenstand zu bewegen – allerdings erfolglos. Die Staatsanwaltschaft warf der 17-Jährigen Sarah versuchten Mord, schweren Raub sowie schwere Nötigung vor. Was sich in der Nacht auf den 7. Juni tatsächlich zugetragen hat, darüber herrschte aber auch nach der Befragung der Angeklagten Unklarheit. Zuerst sei alles friedlich gewesen, man habe Cola und Wodka getrunken, gescherzt und gelacht. “Dann hat die Melanie irgendetwas gesagt, daraufhin bin ich ausgerastet. An einen Stich in den Bauch kann ich mich nicht mehr erinnern, ich habe auch keine Wunde bemerkt.”

Lebensgefährliche Stichwunde

Mit einem Klappmesser ihres ebenfalls 17-jährigen Freundes, der das gewalttätige Treiben relativ gelassen aus dem Hintergrund beobachtet hat, soll Sarah auf ihre Kontrahentin losgegangen sein. Laut Staatsanwaltschaft schlug sie die Gleichaltrige ins Gesicht, zog sie an den Haaren, stieß sie zu Boden, riss ihr die Bluse vom Oberkörper und setzte sich auf sie drauf. Die Situation unter den ehemaligen Freundinnen, die sich nach zwei Jahren “Pause” via Facebook wieder gefunden hatten, eskalierte schließlich völlig. Total in Rage fügte die Angeklagte ihrem Opfer mehrere Schnitt- und eine lebensgefährliche Stichwunde zu und zwang die 17-Jährige noch zur Herausgabe von Handys und Bankomatkarte, die sie Melanie in den Mund stopfte.

Schwer verletzt und heftig blutend schleppte sich die Jugendliche gegen 4.00 Uhr auf das nächste Polizei-Wachzimmer, von wo sie umgehend ins Donauspital eingeliefert wurde. Die sieben Zentimeter tiefe Stichwunde hatte sogar die Leber verletzt, dem Mädchen musste die Bauchdecke geöffnet werden, um sie vor dem inneren Verbluten zu bewahren.

Prozess musste verschoben werden

Der Prozess wurde auf 26. Jänner, 9.00 Uhr, vertagt, weil das Opfer der Angeklagten unauffindbar war. Ursprünglich hätte die mittlerweile 17-Jährige als Zeugin befragt werden sollen, doch trotz eines viertelstündigen Telefongesprächs mit Richter Norbert Gerstberger, der bei Nichterscheinen Konsequenzen angedroht hatte, erschien die Jugendliche nicht vor Gericht.

Zwischenzeitlich hatte sogar die Polizei an zwei Wohnadressen nach dem Mädchen gesucht – jedoch ohne Erfolg. Da die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Einvernahme aufrecht erhielt, musste die Verhandlung schließlich vertagt werden. Die Fortsetzung findet im Großen Schwurgerichtssaal statt.

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