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Prostitution: Keine Erlaubniszone in Alsergrund

Die Bezirksvorstehung in Alsergrund hat sich gegen die Einrichtung einer Erlaubniszone im Wohngebiet entschieden.
Die Bezirksvorstehung in Alsergrund hat sich gegen die Einrichtung einer Erlaubniszone im Wohngebiet entschieden. ©Albrecht E. Arnold/ pixelio.de
Nach dem zweiten Bezirk hat sich auch die  Bezirksvorstehung Alsergrund in ihrer letzten Sitzung gegen die Einrichtung einer Erlaubniszone entschieden. Bezirksvorsteherin Martina Malyar (SPÖ) lehnte die Erlaubnis von Prostitution in Wohngebieten bereits im Vorfeld entschieden ab.
Diskussion um Erlaubniszonen in Wien
Erlaubniszonen in Alsergrund geplant

Auch die Wiener ÖVP spricht sich am Dienstag klar gegen Erlaubniszonen in Wohngebieten – weder im ersten noch in sonst einem Bezirk – aus. Mit Erlaubniszonen “wird die Intention des Gesetzes ad absurdum geführt. Eigentlich sollte das Gesetz dafür sorgen, dass es künftig keine Straßenprostitution mehr in Wohngebieten in Wien gibt.”, so Wolfgang Ulm. Das neue Prostitutionsgesetz sieht vor, dass Erlaubniszonen für Straßenprostitution eingerichtet werden können, sofern dadurch berechtigte Interessen der Öffentlichkeit oder der Anrainerinnen und Anrainer, insbesondere auch im Hinblick auf Schutzobjekte (§ 2 Abs. 10) sowie schwerwiegende Sicherheitsinteressen der Prostituierten nicht verletzt werden. Alle Informationen über die Lage der Erlaubniszonen in Wien und das neue Prostitutionsgesetz gibt es auf der offiziellen Infopage zum Thema Prostitution der Stadt Wien.
(red./ apa)

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