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Prostituierte mit Stromkabel gewürgt

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Wegen versuchten Mordes an einer mittlerweile 20-jährigen Gelegenheitsprostituierten musste sich am Dienstag ein 32-jähriger Elektriker im Wiener Straflandesgericht verantworten.

Er hatte die Frau in der Nacht zum 16. Dezember 2004 mit in seine Wohnung genommen, wo er sie mit Fäusten traktierte, ein Stromkabel um ihren Hals schlang und bis zur Bewusstlosigkeit würgte. Als sie wieder zu sich kam, zwang sie der Täter zu perversen Sex-Spielen, bevor er sie laufen ließ.

Bis zu seinem 27. Lebensjahr hatte der Mann bei seiner Mutter gewohnt, ehe er sich eine eigene Bleibe suchte. „Ich hab’ insgesamt zwei Freundinnen gehabt. Das waren aber mehr so Jugendlieben“, erinnerte er sich vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz). In den vergangenen Jahren beschränkten sich seine Kontakte in erster Linie auf Prostituierte: „Ich fand, das war einfacher. Im Prinzip ist das immer sehr gut gelaufen.“

Die 20-Jährige sprach er in der Nähe des Westbahnhofs an. Nachdem man sich noch Kokain gekauft hatte, fuhren die beiden mit der U-Bahn in seine Mietwohnung im fünften Bezirk. Er bezahlte ihr 200 Euro, „fürs Reden und für zwei Mal Französisch“, wie er den Geschworenen darlegte.

Als die Frau aus dem Badezimmer zurück kehrte, wo sie sich frisch gemacht hatte, „empfing“ er sie mit einem Faustschlag ins Gesicht. Er habe sich geärgert, weil sie schon gehen wollte und nicht alles „erledigt“ habe, erläuterte der Angeklagte: „Ich dürft’ sie ziemlich unglücklich auf der Wange erwischt haben.“

Das Opfer stürzte zu Boden: „Sie hat sich gewehrt. Zu viel. Da hab’ ich ihr das Kabel um den Hals gelegt.“ Darauf hin habe die Frau sich „im Prinzip nicht mehr gewehrt.“ Allerdings habe sie „ein klein wenig geschrien. Das wollte ich unterbinden, damit die Nachbarn nicht zusammen getrommelt werden.“

Urteil: Zehn Jahre Haft

Der 32-jährige Mann wurde schließlich wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zudem wies ihn das Schwurgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Die Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith hatte dem Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt und eine düstere Zukunftsprognose erstellt, sollte diese nicht entsprechend behandelt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei der Attacke auf die Prostituierte handelte es sich nur um die „Spitze eines Eisbergs“. Nach der Festnahme des Mannes konnten diesem mittels DNA-Gutachten zahllose Übergriffe auf Kinder nachgewiesen werden. Damit konfrontiert, gab der Elektrikergehilfe zu, sich nach dem Ende seiner letzten Beziehung ab 1993 an Mädchen und Buben „vergriffen“ zu haben. Jahrelang hatte die Polizei nach dem Unbekannten gesucht, der Kinder in Keller zerrte oder ihnen in Wohnhäuser folgte, um dort über sie herzufallen.

Die Tatorte lagen – wie sich herausstellen sollte – fast ausschließlich, in dem Grätzel, in dem der Mann wohnte bzw. arbeitete. Zwar konnte mit Hilfe eines der Opfer ein brauchbares Phantombild angefertigt werden, doch führte erst die Festnahme nach der brutalen Vergewaltigung der Prostituierten auf die Spur des Kinderschänders, bei der diesem routinemäßig ein Mundhöhlenabstrich genommen wurde.

Obwohl es bereits eine weitere, bereits rechtskräftige Anklageschrift gibt, in der ihm der Missbrauch von 16 Buben und Mädchen sowie die versuchte Vergewaltigung von drei Frauen zur Last gelegt wird, ist ein zweiter Prozess gegen den 32-jährigen Wiener unwahrscheinlich. „Wir werden das Verfahren im Hinblick auf das heutige, in Rechtskraft erwachsene Urteil vermutlich einstellen“, meinte der zuständige Staatsanwalt gegenüber der APA.

Grund: Über den Mann könnte keine Zusatzstrafe verhängt werden, da mit der zehnjährigen Freiheitsstrafe bereits die Höchststrafe für sexuellen Kindesmissbrauch „ausgeschöpft“ ist. In einem weiteren Prozess müsste auf dieses Urteil bedacht genommen werden.

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