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Programm: Frauen, Familie, Jugend

Das Kapitel Frauen, Familie, Jugend wird unter das Generalmotto gestellt: "Erwerbs- und Familienarbeit dürfen keinen Widerspruch mehr darstellen."

Im Vordergrund stünden die Stärkung der Väterbeteiligung sowie Weiterentwicklung von Kinderbetreuung.

Flexibilisiert wird das Kindergeld. Entweder erfolgt der Bezug wie bisher insgesamt 36 Monate (davon mindestens 6 Monate der andere Partner) in der bestehenden Höhe von 436 Euro oder im Ausmaß von insgesamt 18 Monaten (davon mindestens 3 Monate der andere Partner) in Höhe von 800 Euro monatlich. Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für das dritte Kind wird auf 35 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 50 Euro angehoben. Ein einkommensabhängiges Wochengeld soll es auch für freie Dienstnehmer geben.

Die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld wird von 14.500 auf 16.200 Euro pro Jahr angehoben. Die Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag wird von 45.000 auf 55.000 Euro angehoben. Die Finanzierung des Kindergelds über den FLAF soll überprüft werden.

Mittels Verhandlungen mit den Ländern sollen bundeseinheitliche Jugendschutzregelungen geschaffen werden. Geplant ist ferner eine Verstärkung der Maßnahmen zur Prävention von Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie von Nikotin- und Spielsucht. Gesteigert werden soll der Jugendschutz im Bereich der Mobiltelefondienste. Im Bildungsbereich ist eine verpflichtende Berufsorientierung für alle Schüler/innen ab der 7. Schulstufe unter besonderer Berücksichtigung des Aufbrechens geschlechtsspezifischer Stereotype vorgesehen. Novelliert werden soll das Bundesjugend-Förderungsgesetz.

Als konkretes Ziel angegeben wird eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote von 62 auf 65 Prozent. Qualifizierte Teilzeitarbeit soll gefördert, andererseits die Vollerwerbsquote bei Frauen gestärkt werden.

In Wirtschaft, Wissenschaft, Medizin, Politik und Sozialpartnerschaft soll der Frauenanteil erhöht werden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft soll eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung erhalten.

Erstellt werden soll ein Aktionsplan zur speziellen Förderung von Migrantinnen, insbesondere durch Deutschkurse, Qualifizierungsangebote und die gezielte Förderung von Integration und Partizipation.

Weiterentwickelt werden soll die Gesetzgebung im Bereich Gewaltschutz und Prävention, inklusive Antistalkinggesetz. Betroffene von Zwangsheirat sollen betreute Wohngelegenheiten erhalten.

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