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Privat-Sheriff bannte Temposünder auf Film

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Mit seinem eigenmächtigen Vorgehen gegen Temposünder hat ein Wiener für Aufsehen gesorgt. Der Mann aus Wien-Penzing filmte hunderte Fahrzeuglenker, die gegen die Begrenzung von 30 km/h in seiner Wohnstraße verstoßen hatten.

Die Zulassungsinhaber ließ er ausforschen und forderte sie unter Klagsandrohung zu einer Unterlassungs-Erklärung sowie einer Aufwandsentschädigung von 50 Euro auf.

Reagierten die Beschuldigten nicht, folgte eine Anzeige bei der Polizei. In die Quere kommen könnten dem selbst ernannten Sheriff allerdings Datenschutz-Bestimmungen. Jede private Videoüberwachung muss bei der Datenschutzkommission (DKS) gemeldet und registriert werden.

Im Fall jenes selbst ernannten Polizisten ist dies nur teilweise erfolgt: Der Wiener hat zwar ein Vorhaben gemeldet, eine Registrierung ist allerdings noch nicht erfolgt, da das eingeleitete Vorab-Kontrollverfahren noch läuft. Grundsätzlich sei laut DKS das Vorgehen des Mannes als „problematisch“ einzustufen.

Aus polizeilicher Sicht ist gegen die Anzeigen nichts einzuwenden. Strafen gegen Tempo-Sünder darf jedoch nur die Polizei sowie die Bezirkshauptmannschaft verhängen. Privaten Anzeigen müssen die Beamten nachgehen und in einem Verfahren klären. Ob gestraft wird, hängt von den Beweisen ab, bei Unklarheiten gilt „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Die Daten der Zulassungsbesitzer für seine Schreiben erhielt der selbst ernannte Polizist vom Verkehrsamt. In jenem Fall hatte der Wiener die Namen für eine zivilrechtliche Klage wegen Unterlass beansprucht. Da eine derartige Klage in diesem Fall allerdings gar nicht möglich ist, wurde ihm inzwischen die weitere Auskunft nun verweigert. Da in seinen Briefen damit gedroht wurde, hatte er die Adressaten getäuscht, was den Tatbestand des Betrugs erfüllen würde.

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