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Pornodreh in oö. Kirche - Frau zu drei Monaten bedingt verurteilt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ©APA
Eine 29-Jährige, die sich in einer oö. Kirche vor laufender Kamera selbstbefriedigt und die Aufnahmen im Internet verkauft haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingt verurteilt worden. "Die ganze Nation hat das Video angezogen - ganz einfach wegen dem, weil ich's so wahnsinnig gut gemacht hab", zeigte sie sich nur bedingt einsichtig.

Die Angeklagte beschimpfte vor Prozessbeginn die unzähligen Fotografen und Kameraleute. Bei Betreten des Gerichts zeigte sie sich weit weniger freizügig als in den Videos: Die Kapuze ihres Parkas hatte die junge Frau tief ins Gesicht gezogen, sie trug eine Sonnenbrille. “Ich find’ das unmenschlich, wirklich”, klagte sie eingangs in Richtung des Vorsitzenden Klaus-Peter Bittmann. Wenn sie gewusst hätte, dass das strafbar ist, hätte sie das Ganze niemals gemacht, sagte die Beschuldigte.

Strafrahmen bis zu sechs Monaten Haft

Die Anklage warf ihr Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren vor – mit einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft: Im Juni oder Juli 2013 soll sie in der Pfarrkirche von Hörsching (Bezirk Linz-Land) einen Sexfilm gedreht haben, im Mai 2014 folgte ein zweiter. Die Pornos wurden auf drei Internetplattformen zum Verkauf angeboten bzw. zum Download freigegeben. Auf den Streifen ist die Verdächtige zu sehen, wie sie sich mit einem Vibrator und mit einem an einem Rosenkranz befestigten Kreuz selbstbefriedigt. Die Aufnahmen machten in der Hörschinger Hauptschule die Runde, die Polizei begann, “in einschlägigen Kreisen” zu ermitteln, und forschte die Frau so aus.

“Da bin ich ein Engerl dagegen”

Wie man auf die Idee kommt, in einer Kirche derartige Videos zu drehen, wollte Staatsanwalt Alfred Schaumüller wissen. “Wissen Sie, was andere Leute so treiben? Da bin ich ein Engerl dagegen”, entgegnete die 29-Jährige. Sie handle nicht wirklich mit dem Kopf, sondern eher nach Gefühl, habe nicht nachgedacht. Nachsatz: “In Religion hab’ ich einen Fünfer gehabt.” Es tue ihr aber wirklich leid, dass sie dem Pfarrer dadurch so wehgetan habe, betonte die Frau.

“Das ist ein Horror”

Sie soll 5.350 Euro – die Hälfte des mit dem Verkauf der Aufnahmen erzielten geschätzten Gewinns – zurückzahlen, zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. “Das ist ein Horror, ich will so was nie wieder durchmachen”, erklärte die Beschuldigte, die nach eigenen Angaben seit vier Monaten kein Video mehr gedreht hat und nun als Reinigungskraft arbeitet. Auf Anraten des Richters erbat sie drei Tage Bedenkzeit.

(APA)

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