In erster und zweiter Instanz war die Schadensersatzklage der Polizistin vom Landesgericht Salzburg und vom Oberlandesgericht Linz noch abgewiesen worden. Die Beschwerde dagegen beim Obersten Gerichtshof hatte aber Erfolg: Das Klagebegehren sei dem Grunde nach berechtigt, hieß es.
Erhöhte Gefahrenlage durch Flucht
“Kein Zweifel kann daran bestehen, dass die Beklagten mit ihrer Flucht eine erhöhte Gefahrenlage für die sie verfolgende Klägerin geschaffen haben. Gerade der Umstand, dass Verdächtige, wie hier die Beklagten, im Laufen flüchteten, erforderte eine rasche und adäquate Reaktion der Klägerin, wobei mit einer solchen Verfolgungshandlung unzweifelhaft eine gesteigerte Gefahrenträchtigkeit verbunden ist”, steht in der OGH-Entscheidung. Die Burschen seien weiter geflüchtet, obwohl die Polizistin sie aufgefordert habe, stehen zu bleiben.
12.500 Euro Schmerzensgeld
Das Erstgericht musste sich daraufhin erneut mit der Klage befassen. “Es ging nur mehr um die Höhe des Schadenersatzes”, sagte der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz, am Dienstag auf Anfrage der APA. Eine Zivilrichterin sprach der Klägerin 12.500 Schmerzensgeld, 3.383 Euro Verdienstentgang und 3.750 Euro für den Pflegebedarf zu. Die Polizistin war rund 100 Tage im Krankenstand.
(APA)