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Polizeigewalt: Experten mit Tipps für Beschwerdestelle

350 Anzeigen wurden in den letzten Jahren wegen Polizeigewalt gestellt.
350 Anzeigen wurden in den letzten Jahren wegen Polizeigewalt gestellt. ©APA
Rund um die Diskussion um die Errichtung einer Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt haben Experten einige Vorschlage, wie es mit der Untersuchungsstelle weitergehen könnte.
Polizeigewalt: 350 Anzeigen und 3 Suspendierungen

In der Diskussion um die Einrichtung einer polizeilichen Beschwerde- und Untersuchungsstelle haben sich am Donnerstag Experten zu Wort gemeldet. Ihre Vorschläge würden "eine raschere und gründlichere Aufklärung von Vorwürfen im Einklang mit internationalen Standards, aber auch zugleich die Stärkung des Vertrauens in die Exekutive" bezwecken, wie es in einer Aussendung hieß.

Ein an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gerichtetes "Policy Paper" skizziert zwei Varianten für eine wirksame Ermittlungs- und Beschwerdestelle. Beide würden auf einem umfassenden Mandat gründen, nicht nur "faule Äpfel" zu finden, sondern "die Lagerung des Obstes" zu verbessern. "Das hebt sich von bisher ventilierten Überlegungen des Innenministeriums ab, das sich den veröffentlichten Zahlen nach zu schließen rein auf strafrechtliche Vorwürfe beschränken will", betonten Menschenrechter Philipp Sonderegger, der ehemalige Sektionschef im Justizministerium, Roland Miklau, und Menschenrechtsberater Walter Suntinger. Ihr Initiative werde von Rechtsexperten, Kriminologen und Sozialwissenschaftern (u.a. Alois Birklbauer, Irmgard Griss, Reinhard Kreissl) unterstützt.

Beschwerdestelle soll auch Schlichtungen durchführen

Der Vorschlag: Neben der kriminalpolizeilichen Ermittlung von strafrechtlichen Vorwürfen sollen die Stellen Beschwerden zu deren Klärung entgegennehmen, außergerichtliche Schlichtung sollen ebenso durchgeführt werden, wie den Betroffenen vor Gericht Hilfestellung geboten werden soll. Eine multiprofessionell beschickte Untersuchungs- und Qualitätssicherungskommission soll die Arbeit der Stelle zum Zweck der Qualitätssicherung prüfen.

Um den "Impact der Aufklärung und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken", verankern dem Vorschlag zufolge beide Modelle Elemente einer "zivilen Aufsicht", etwa eine Ombudsperson, die der Öffentlichkeit berichtet, oder die erwähnte Qualitätssicherungskommission. "Dieses Element ist wesentlich, um innen und außen in einen Dialog zu bringen, mehr Gründlichkeit und Nachdruck in Ermittlungsverfahren zu bringen und Verständnis für Polizeiarbeit zu fördern", heißt es in dem Papier.

Wohin mit der Behörde?

Eine Option sieht eine neu zu schaffende Rechtsschutzbehörde des Bundes als oberstes Organ vor. "In dieser Behörde werden neben der polizeilichen Beschwerde- und Ermittlungsstelle auch die Rechtsschutzbeauftragten des Justiz-, Innen-, Finanz-, und Verteidigungsministeriums gebündelt - wie es im Regierungsprogramm von Türkis-Grün verabredet ist", fasste die Expertengruppe in einer Aussendung zusammen.

Die andere Variante geht auf eine Integration in das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention (BAK) ein, "da diese offenbar schon auf Regierungsebene akkordiert" sei. In der BAK-Variante wären aber erhebliche Vorkehrungen zu treffen, um die internationalrechtlich geforderte Unabhängigkeit zu erzielen, betonen Sonderegger, Miklau und Suntinger. Ihr Papier mahnt dabei eine Orientierung an den höchsten internationalen Standards "und darüber" hinaus ein.

(APA/red)

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