AA

Polizeieinsatz zur Räumung der "Pizzeria Anarchia": Kosten können nicht zurückgefordert werden

Die Kosten des Polizeieinsatzes zur Räumung der "Pizzeria Anarchia" können nicht zurückgefordert werden.
Die Kosten des Polizeieinsatzes zur Räumung der "Pizzeria Anarchia" können nicht zurückgefordert werden. ©APA
Die Räumung der "Pizzeria Anarchia" war einer der größten Polizeieinsätze des vergangenen Jahres und kostete 870.000 Euro. Eine vom Innenressort in Auftrag gegebene Expertise ergab nun, dass es keine Möglichkeit gibt, sich Geld von den Hausbesitzern zurückzuholen.
Räumung kostete 870.000 Euro
SPÖ hält Regressansprüche für durchsetzbar
Spott im Netz nach Hausräumung
Live-Ticker zum Nachlesen
Alle Bilder der Räumung
Räumung der Mühlfeldgasse

Einen Bericht des ORF Wien bestätigte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck am Donnerstag.

Hausbesitzer bot Hausbesetzern Wohnungen an

Der Besitzer des Hauses in der Mühlfeldgasse 12 hatte zweieinhalb Jahre vor der Räumung Aktivisten aus der Hausbesetzerszene angeboten, für ein halbes Jahr gratis in dem Gebäude zu wohnen. Er soll damit die Absicht verfolgt haben, die übrig gebliebenen Mieter aus dem Haus zu bekommen, was er selbst jedoch zurückwies.

Die Aktivisten solidarisierten sich jedoch mit den anderen Bewohnern, das Haus wurde besetzt und eine Pizzeria eröffnet. Der Besitzer schaltete die Justiz und erwirkte die Räumung, die am 28. Juli 2014 mit einem Großaufgebot an Polizisten gewaltsam durchgesetzt wurde – laut Wiener Exekutive waren es 1.300 bis 1.400 Beamte.

Gutachten zur Räumung der “Pizzeria Anarchia”

Es seien für das Gutachten alle Möglichkeiten in Betracht gezogen worden, sagte Grundböck zur APA. Im Endeffekt kam heraus, dass der Einsatz unter zwei Aspekten zu betrachten war: Einerseits ging es um die Assistenzleistung für einen Gerichtsvollzieher, zu der die Exekutive gesetzlich verpflichtet ist. Sich da die Kosten bei demjenigen zurückzuholen, der das Gerichtsverfahren angestrengt hat, ist nicht möglich.

Kosten werden nicht vom Hausbesitzer erstattet

Die andere Perspektive ist die sicherheitspolizeiliche Aufgabenstellung, bei der die Exekutive zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung von sich aus tätig werden muss. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, auch hier gibt es keine Regressmöglichkeit. Ob der Hausbesitzer in Spekulationsabsicht gehandelt hat, “hat nicht Relevanz”, sagte Grundböck.

Einer der größte Kritikpunkte vor einem Jahr war der ausufernde Polizeieinsatz für letztlich 19 Hausbesetzer. Die Wiener Exekutive habe das Problem gehabt, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, die Gründe für ihre Vorgangsweise in Echtzeit zu kommunizieren, resümierte der Sprecher der Wiener Polizei, Johann Golob, im Gespräch mit der APA. Man habe allfällige Solidaritätsaktionen in anderen städtischen Bereichen befürchtet, wie es auch beim Akademikerball rund ein halbes Jahr davor der Fall gewesen sei, so Golob. Deshalb sei die Kommandierung des Personals groß gewesen.

Die Mieter der Mühlfeldgasse wurden in den Tagen nach der Räumung delogiert. Die Bauarbeiten am Objekt sind voll im Gange, die Fassade ist mittlerweile erneuert. Das Gebäude wurde außerdem um zwei Etagen aufgestockt. Derzeit geht es um den Innenausbau. “Wenn es um Spekulation geht, hat sie sich voll ausgezahlt”, meinte ein Passant zur APA.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 4. Bezirk
  • Polizeieinsatz zur Räumung der "Pizzeria Anarchia": Kosten können nicht zurückgefordert werden
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen