Die Beamten der Polizeiinspektion Linzer Straße sind am 13. Jänner in der Waidhausenstraße in Wien-Penzing auf einen entgegenkommenden Pkw aufmerksam geworden, da der Kofferraumdeckel geöffnet war.
Couch nicht ausreichend gesichert: Polizei untersagte Weiterfahrt
Sie staunten nicht schlecht, als sie im Zuge der Verkehrskontrolle sahen, was sich im Kofferraum befand: Der Lenker transportiere eine Couch, welche zu weit aus der Limousine ragte und lediglich mit einem Zurrgurt befestigt worden war.
Dem Fahrzeuglenker wurde die Weiterfahrt untersagt. Aus diesem Grund nahm er die Couch kurzerhand auf den Kopf und trug diese zu Fuß nach Hause. Der Mann wurde angezeigt.
Sicherer Transport: So geht's
Die Polizei machte in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufmerksam, die in Paragraf 61 angeführt sind: "Die Ladung ist am Fahrzeug so zu verwahren, dass sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird."
In Absatz 2 des Paragrafen ist die Kennzeichnung der Ladung, wenn sie am Heck das Fahrzeug um mehr als einen Meter überragt, geregelt: nämlich deutlich und bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material.