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Polizei startet im Dezember mit Gesichtserkennung

Im Dezember soll mit Gesichtserkennung gearbeitet werden.
Im Dezember soll mit Gesichtserkennung gearbeitet werden. ©APA/DPA/SVEN HOPPE (Symbolbild)
Bereits ab Dezember will das Bundeskriminalamz (BK) bei schweren Straftaten eine biometrische Gesichtsfeldanalyse als Beweismethode zum Einsatz bringen.

Eine entsprechende Software sei vor kurzem erworben worden, wie “futurezone.at” am Donnerstag berichtete. “Es ist eine weitere Auswertungsmöglichkeit von Spuren”, sagte Reinhard Schmid, Leiter des zentralen Erkennungsdienstes des BK, auf APA-Anfrage.

In den nächsten Monaten werde die Feinabstimmung vorgenommen, im Dezember soll der Echtzeitbetrieb starten, wurde BK-Sprecher Vincenz Kriegs-Au zitiert. Die Landeskriminalämter sollen ab 2020 eingebunden werden. Zum Einsatz kommen soll die Software nur bei schweren Straftaten.

Bilder von Überwachungskameras werden abgeglichen

Bilder von Überwachungskameras, auf die die Polizei aufgrund des Sicherheitspolizeigesetzes Zugriff hat, werden dabei mit Bildern in der polizeilichen Referenzdatenbank abgeglichen. Referenzbilder seien von Personen vorhanden, die bereits erkennungsdienstlich erfasst wurden. Zugriff hat die Polizei auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum.

Zuvor habe es ein internationales Ausschreibeverfahren gegeben, erzählte Schmid. Die Software dieser Firma werde bereits in mehreren EU-Staaten verwendet. Auch in die EU-Zentralsysteme werde sie derzeit integriert: Das EU-Parlament stimmte am Montag einer besseren Vernetzung der Sicherheitsdatenbanken in der EU zu. Den neuen Regeln zufolge sollen Grenzschutz- und Polizeibeamte nun künftig mit einem Klick alle EU-Informationssysteme abfragen können. Zudem soll ein gemeinsamer Dienst Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit bestehenden Datenbanken abgleichen. Die neuen Regeln umfassen etwa das Schengen-Informations-System, die Fingerabdruck-Datenbank Eurodac und das Visa-Informationssystem. “Unsere Zielrichtung ist aber eine andere”, meinte Schmid.

“Auch bei dieser Software steht immer ein Mensch dahinter”, meinte Schmid bezüglich der Auswertung. Zudem obliege die Bewertung der Beweise der Justizbehörde. “Chinesische Zustände”, wo Verbrecher etwa anhand von biometrischer Gesichtserkennung identifiziert werden, muss man laut Schmid nicht fürchten.

(APA/Red)

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