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Platzverbote anlässlich des Gedenktages am 8. Mai

Wie hier im Vorfeld des WKR-Balls kommt es auch am 8. Mai zu Platzverboten rund um den Heldenplatz.
Wie hier im Vorfeld des WKR-Balls kommt es auch am 8. Mai zu Platzverboten rund um den Heldenplatz. ©APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Anlässlich des Gedenktages zur Befreiung Österreichs am 8. Mai befürchtet die Wiener Polizei Ausschreitungen zwischen verschiedenen demonstrierenden Gruppierungen. Daher wurden für diesen Tag Platzverbote verhängt. Das bedeutet, dass ein Betreten der folgenden Orte nur für die Exekutive oder mit Genehmigung erlaubt ist.

Gesperrt wird vor allem die Gegend um den Heldenplatz, und zwar von der Linie Äußeres Burgtore auf Seite des Burgrings zwischen Volksgarten und Äußerem Burgtor über das Volkskundemuseum zum Prinz-Eugen-Denkmal. Gesperrt sind auch große Teile des Heldenplatzes selbst.

Außerdem gesperrt wird auch der Volksgarten entlang des Burgrings bis zum Äußeren Burgtor bis zum Erzherzog-Karl-Denkmal und weiter bis zur gedachten Verlängerung der Einfassung der Volksgartennische auf dem Ballhausplatz zur Ecke der Volksarteneinfassung an der Örtlichkeit Ballhausplatz/unbenannte Straße (sog. Böhmstraße).

Demonstrantenzüge sollen nicht aufeinander stoßen

Grund für die Sperren ist ein vom “Ring volkstreuer Verbände” angekündigtes “Totengedenken”. Gegendemonstrationen sind bereits angekündigt. Die Platzsperren sollen Zusammenstöße der Demonstrantengruppen vermeiden. Es muss mit längeren Verzögerungen im gesamten Verkehr gerechnet werden.

Platzverbote rund um Heldenplatz und Volksgarten am 8. Mai

Ebenfalls gesperrt sind folgende Straßen:

  • Mölker Bastei
  • Platz um das Liebenbergdenkmal
  • Schreyvogelgasse
  • Oppolzergasse
  • Teinfaltstraße
  • Rosengasse
  • Schenkenstraße
  • Bankgasse
  • Petrarcagasse
  • Abraham a Sancta Clara-Gasse
  • Landhausgasse
  • Leopold Figl – Gasse
  • Minoritenplatz (inkl. Sperre des dortigen U-Bahn-Aufgangs)
  • Metastasiogasse
  • Bruno Kreisky – Gasse
  • Löwelstraße ab Krzg. Metastasiogasse
  • Ballhausplatz in seiner gesamten Fläche
  • Schauflergasse ab Ballhausplatz bis Höhe Nr. 8 bzw. Nr. 5
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