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Plastiksackerlverbot ab 2020: Verbot in Begutachtung

Ab 2020 sollen die Einweg-Plastiksackerl der Vergangenheit angehören.
Ab 2020 sollen die Einweg-Plastiksackerl der Vergangenheit angehören. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ab 1. Jänner 2020 soll das geplante Verbot von Plastiksackerln in Kraft treten. Am Donnerstag ist die geplante Änderung in Begutachtung.
Plastiksackerlverbot kommt ab 2020

Das von der Bundesregierung geplante Verbot von Plastiksackerln ab 1. Jänner 2020 ist heute, Donnerstag, in Begutachtung geschickt worden. “Mit dem Verbot von Einweg-Plastiksackerln zählen wir zu den Vorreitern in Europa. Es gibt nur zwei Staaten, die das vor Österreich umgesetzt haben”, sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

400 Millionen Plastiksackerl pro Jahr im Lebensmittelhandel

“Wir haben den Fahrplan für dieses Verbot mit vielen Beteiligten in mehreren Runden diskutiert und verhandelt. Jetzt kommen wir in die Umsetzung. Der Gesetzesentwurf geht heute in Begutachtung, damit wir den Termin halten können”, sagte Köstinger. Laut dem Umweltministerium sind derzeit in Österreich 400 Millionen Plastiksackerl allein über den Lebensmittelhandel pro Jahr im Umlauf, was 5.000 bis 7.000 Tonnen Plastikmüll pro Jahr verursacht.

Nicht von dem Verbot betroffen sind sehr leichte Tragetaschen (Obst- oder Knotenbeutel), die biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Auch Mehrwegtaschen aus Kunststoffgewebe, mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen und für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sind, dürfen weiter benutzt werden. Müllsäcke, Hundesackerl oder Gefrierbeutel sind ebenfalls nicht umfasst.

Plastiksackerlverobt: Die Ausnahmen

Für Händler, die beispielsweise Tagetaschen mit ihren Logos bereits bestellt oder in den Lagern liegen haben, gibt es eine einjährige Abverkaufsfrist. Mit Ende 2020 ist diese aber verstrichen. “Das ist eine klare und konsequente Entscheidung gegen die Wegwerf-Gesellschaft. Für den Ersatz von Plastiksackerln gibt es genügend Alternativen. Die Zukunft liegt in Mehrweg-Artikeln. Wir wollen auch nicht ein Einweg-Produkt durch andere Einweg-Produkte ersetzen”, meinte die Umweltministerin.

Greenpeace will Mindestpreis für Alternativen

Greenpeace hat am Donnerstag Kritik am Gesetzesentwurf der Regierung zum Plastiksackerlverbot ab 2020 geübt, weil dieser keinen Mindestpreis für die Alternativen zu den Kunststoffprodukten vorsieht. So wird das Müllproblem laut der Naturschutzorganisation nicht gelöst, sondern nur auf andere Materialien verschoben. Der Entwurf habe daher “eine große Schwäche”, sagte Nunu Kaller von Greenpeace.

Die Menge der Wegwerfsackerl kann nur durch einen gesetzlich festgelegten Mindestpreis und durch wiederverwendbare Mehrweg-Sackerl verringert werden, hieß es in der Aussendung. “Wird das Plastiksackerl eins zu eins mit Alternativen aus Papier oder Bioplastik ersetzt, wäre das für unsere Umwelt katastrophal. Die Müllberge würden sich dadurch nicht verringern, nur das Material, das weggeworfen wird, wäre ein anderes”, betonte Kaller, Expertin für Konsumfragen bei Greenpeace Österreich.

Großbritannien habe beispielsweise im Jahr 2015 einen Mindestpreis von fünf Pence auf Plastiksackerl festgelegt. Seit dem sei der Verbrauch um 85 Prozent zurückgegangen. Ein solcher Rückgang ist laut Greenpeace auch bei alternativen Materialien zu erwarten. Wiederverwendbare Mehrwegtaschen seien “eindeutig die beste Lösung für den Umweltschutz”.

Global 2000 vermisst “begleitende Maßnahmen”

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 hat das am Donnerstag in Begutachtung gegangene Verbot von Einwegplastiksackerln begrüßt, gleichzeitig aber noch Verbesserungsbedarf gesehen. “Das Plastiksackerlverbot ist ein guter und wichtiger Schritt, wir vermissen allerdings begleitende Maßnahmen zur Forcierung von Mehrweglösungen”, betonte Ökologin Lisa Kernegger von Global 2000 in einer Aussendung.

“Wichtig ist, dass die Menge an Wegwerfsackerln, auch aus anderen Materialien wie Papier, drastisch abnimmt. Denn auch diese Sackerln aus Papier haben einen großen ökologischen Fußabdruck da sie energieintensiv produziert werden müssen”, erläuterte die Expertin. Kernegger kritisierte außerdem, dass das Gesetz keine Gebühr für die weiterhin erlaubten Knotenbeutel aus sogenanntem Bioplastik vorsieht.

Auch der WWF begrüßte den Entwurf “grundsätzlich”, pochte aber auf eine ökologisch vernünftige Umsetzung. “Wegwerfprodukte müssen überall zurückgedrängt werden. Denn unsere Umwelt hat nichts davon, wenn Einweg-Plastiksackerl einfach nur durch solche ersetzt werden, deren Ökobilanz gleich miserabel oder sogar schlechter ist”, hielt WWF-Expertin Elisa Gramlich fest. “Das Plastiksackerl-Verbot darf nicht zum Eigentor für die Umwelt werden.” Daher müssten auch die Beutel aus Bioplastik bepreist werden und heimkompostierbar sein.

“Der Handel in Österreich bekennt sich ganz klar zur massiven Einsparung von Plastiksackerln”, betonte Peter Buchmüller, Handelsobmann in der Wirtschaftskammer, in einer Aussendung. “Im Sinne von Konsumenten und Umweltschutz werden im österreichischen Handel schon jetzt zahlreiche alternative Tragehilfen angeboten.” Erfreulich sei die einjährige Übergangsfrist für auf Lager liegende und bereits bestellte Plastiksackerl. “Damit wurde ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft berücksichtigt”, so Buchmüller.

(APA/Red)

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