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Plakate der SPÖ laut den Grünen illegal finanziert

Experte geht von illegaler Spende des SP-Klubs aus
Experte geht von illegaler Spende des SP-Klubs aus ©APA/Barbara Gindl
Das harmonische ORF-TV-Duell am Montagabend zwischen der SPÖ und den Grünen fand ein weniger ausgeglichenes Ende. Eva Glawischnig warf Werner Faymann die illegale Plakatfinanzierung des SP-Klubs vor.
TV-Duell zwischen Rot und Grün
ÖVP zeigt sich klassisch

Für Störgeräusche in der wenig aggressiven Debatte sorgte die Grüne zum Schluss vom ORF-TV-Duell mit der SPÖ: Mittels Taferl demonstrierte sie, dass im Impressum von Faymanns Wahlplakat (“Mit sicherer Hand für Österreich”) der Parlamentsklub angegeben ist. “Sie wissen, dass das verboten ist”, warf sie dem Kanzler anschließend vor. “Ich werde mit allen Parlamentsparteien reden, was tatsächlich Sache ist. Sie werden ja nicht glauben, dass der Bundesgeschäftsführer was draufschreibt, was nicht erlaubt ist”, meinte dieser.

Wortlaut laut Parteigesetz

Wörtlich heißt es im § 6 des Parteiengesetzes: “Politische Parteien dürfen keine Spenden annehmen von: parlamentarischen Klubs (…) und Landtagsklubs (…).” Als Spende definiert wird in § 2 “jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention” an eine Partei, eine wahlwerbende Partei oder an Wahlwerber einer Partei, die “ohne entsprechende Gegenleistung” erfolgt.

Nun diskutiert Österreich über den erhobenen Vorwurf der Grünen gegenüber der SPÖ. Einige Experten gehen von illegaler Spende des SP-Klubs aus.

Cap versteht grünen Vorwurf nicht

“Werner Faymann ist Spitzenkandidat auf der Bundesliste für die Nationalratswahl”, begründete er Montagabend im Gespräch mit der APA das Vorgehen. “Damit ist das eine Angelegenheit des Klubs.” Die Grünen sehen wiederum einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.

“Ich habe das nicht verstanden”, zeigte sich Cap irritiert über die von der grünen Spitzenkandidatin Eva Glawischnig erhobenen Vorwürfe im TV-Duell gegen Faymann. Diese hatte via Taferl demonstriert, dass auf den SPÖ-Plakaten der Parlamentsklub im Impressum angegeben sei. Der Kanzler hatte wiederum betont, er vertraue dabei ganz seinem Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos.

Experte geht von illegaler Spende des SP-Klubs aus 

Der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger geht davon aus, dass die Finanzierung einer SP-Plakatkampagne durch den roten Parlamentsklub illegal ist.Entscheiden müsste das der Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt, sagte Sickinger am Dienstag, den 10. September gegenüber der APA. Dieser kann aber erst nach einer entsprechenden Anzeige tätig werden. Wirklich schmerzhafte Sanktionen – nämlich eine Geldbuße bis zum Dreifachen der unzulässigen Spende des Parlamentsklubs – müsste dann der Rechnungshof nächstes Jahr beantragen.

Dass die Finanzierung einer Plakatkampagne im laufenden Wahlkampf durch den SP-Parlamentsklub unzulässig ist, ergibt sich für Sickinger aus dem seit 2012 geltenden neuen Parteiengesetz. Dieses, als Reaktion auf mehrere Korruptions- und Parteispendenaffären beschlossene Gesetz, verbietet es Parteien nämlich, Spenden von Parlamentsklubs (und als solche können auch Wahlplakate gesehen werden) entgegenzunehmen. Derartige Spenden (bzw. ihr Gegenwert) müssen demnach “unverzüglich” dem Rechnungshof weitergeleitet werden.

Wahlkampffianzierung bei der SPÖ?

Eine derartige Sachspende ohne Gegenleistung wäre für Sickinger eben auch die Wahlkampffinanzierung: “Wenn eine Plakatwelle eines Wahlkampfes finanziert wird, ist das eindeutig der Fall.” Verboten ist aus Sicht des Politikwissenschaftes außerdem nicht nur die Weiterleitung der (für die parlamentarische Arbeit zweckgebundenen) Mittel der staatlichen Klubfinanzierung an die Partei. Unter das Spendenverbot müsste demnach auch die Weiterleitung der vom Parlamentsklub kassierten Mandatsabgabe an die Partei fallen.

Sickinger räumt zwar ein, dass auch Parlamentsklubs Öffentlichkeitsarbeit betreiben dürfen. Diese müsste sich aber auf parlamentarische Aufgaben beziehen, meint der Politikwissenschafter – also etwa die Kommunikation der Inhalte der parlamentarischen Arbeit, nicht aber Wahlkampf.

Entscheiden müsste über die Zulässigkeit der roten Wahlkampffinanzierung jedenfalls der Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt. Dieser kann jedoch nicht von sich aus tätig werden, sondern ist auf eine entsprechende Anzeige – etwa der Grünen, die den Fall publik machten – angewiesen.

Strafe bei illegaler Finanzierung

Sollte die “Sachspende” des roten Parlamentsklubs für den Wahlkampf der Partei unzulässig sein und der Gegenwert der Kampagne von der SPÖ nicht an den Rechnungshof weitergeleitet werden, dann könnte der Senat eine Geldstrafe von 20.000 Euro gegen die zuständigen Funktionäre verhängen.

Wirklich schmerzhafte Sanktionen würden der Partei erst drohen, wenn der Rechnungshof kommendes Jahr den Rechenschaftsbericht der Partei für 2013 prüft. Der Rechnungshof kann im Fall einer verbotenen Spende nämlich eine Geldbuße in Höhe des ein- bis dreifachen Gegenwerts der Spende beantragen. Außerdem droht der Partei zusätzlich noch der Verfall der Spende. Auch über Geldbuße und Verfall müsste der Senat im Kanzleramt entscheiden – auf Antrag des Rechnungshofes.

Die Grünen sind sich hingegen sicher, die SPÖ verstoße mit ihrem Vorgehen gegen das Spendenverbot für Parlamentsklubs. Dieses ist in den Paragrafen 6 und 7 des Parteiengesetzes geregelt.

Alle Informationen zur Nationalratswahl 2013

(Red./APA)

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