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Pkw-Lenker krachte in NÖ durch Auslagenscheibe und verletzte 16 Personen: Urteil

Der 69-Jährige fasste am Landesgericht Korneuburg eine teilbedingte Strafe aus.
Der 69-Jährige fasste am Landesgericht Korneuburg eine teilbedingte Strafe aus. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Jener 69-Jähriger, der im Jänner 2018 mit seinem Pkw durch die Auslagenscheibe in die Bäckerei im Landesklinikum Mistelbach krachte und dabei 16 Personen verletzte, musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten.
Auto krachte in Auslagenscheibe

Mit seinem Pkw war ein 69-Jähriger im Jänner durch die Auslagenscheibe in die Bäckerei im Landesklinikum Mistelbach gekracht. Bei dem Unfall wurden 16 Gäste verletzt, fünf davon schwer. Der Lenker musste sich am Dienstag am Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten und wurde zu einer teilbedingten Strafe verurteilt.

Pkw-Lenker nach Unfall mit 16 Verletzten in Mistelbach verurteilt

Laut Anklage hatte sich der Mann trotz schlechten Gesundheitszustandes und Medikamenteneinnahme hinters Steuer gesetzt. Er soll mit dem rechten Fuß unter das Bremspedal gerutscht sein und bei seinen Befreiungsversuchen das Gaspedal erwischt haben.

Der Anklageschrift zufolge leide der 69-Jährige, der Schwierigkeiten beim Gehen und Sprechen hat, an einer “ausgeprägten zentral bedingten Bewegungsstörung im Sinne eines rechtsbetonten Parkinsonsyndroms”. Zudem hatte er damals ein Mittel gegen Erkältung eingenommen. Laut dem Sachverständigen war er zum Unfallzeitpunkt keinesfalls fahrtüchtig.

Angeklagter bekannte sich weinend schuldig

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und entschuldigte sich weinend bei den Unfallopfern. Er habe eigentlich wegen einer kleinen Behandlung das Krankenhaus aufsuchen wollen. In Pflegestufe 4 eingestuft, hatte der Mann angenommen, mit einem Automatik-Wagen zurecht zu kommen.

Es habe ausgeschaut “wie auf einem Schlachtfeld”, verwies Einzelrichter Manfred Hohenecker auf das schreckliche Ausmaß des “Fahrfehlers”. Der 69-Jährige wurde rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt, verurteilt.

Um einen Schuldspruch komme man nicht herum, mit einer Geldstrafe sei nicht das Auslangen zu finden, hieß es in der Begründung. Der damalige Zustand des Mannes sei vergleichbar mit einer schweren Alkoholisierung – da dürfe man nicht mehr fahren, auch keine Automatik-Autos, das sei strafbar.

(APA/Red)

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