Dem Lokalbetreiber wurde vorgeworfen, zwei Tschetschenen mit der Brandstiftung beauftragt zu haben. Nach Umsetzung des Plans soll er von Landsmännern der beiden erpresst worden sein. Dem Wirt – ein 40 Jahre alter Mann mit türkischen Wurzeln und österreichischer Staatsbürgerschaft – wurde Bestimmungstäterschaft vorgeworfen. In dieselbe Richtung mitzuverantworten hatte sich sein Neffe, der in die Planung des Brandanschlags eingebunden gewesen sein soll.
Die beiden zum Anschlag geständigen Tschetschenen hätten dafür 1.000 bzw. 1.500 Euro bekommen sollen. Die von ihnen in der Nacht auf den 13. März 2017 in versicherungsbetrügerischer Absicht bewirkte Detonation war derart heftig, dass das Portal des Gebäudes aus der Verankerung gerissen wurde. Einer der Tschetschenen erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und Knochenbrüche am ganzen Körper. Die inkriminierten Erpressungen stellten die angeklagten Tschetschenen in Abrede.
Prozess um gesprengte Pizzeria in Hollabrunn: Mehrjährige Haftstrafen
Nach den Schlussworten von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zog sich der Schöffensenat zur Beratung zurück.
Der Prozess endete für sämtliche Beteiligte mit mehrjährigen Haftstrafen. Der Wirt des Lokals wurde als Bestimmungstäter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sein Neffe, der laut Anklage in die Pläne des Onkels eingeweiht war und diese mit Nachdruck mitverfolgte, fasste vier Jahre aus. Die unmittelbaren Täter – zwei Tschetschenen im Alter von 28 bzw. 43 Jahren – erhielten drei bzw. vier Jahre.
Auch Fahrer und Vermittler verurteilt
Neben dem Lokalbesitzer, seinem Neffen und den beiden Tschetschenen, die in der Pizzeria Benzin vergossen und angezündet hatten, wurden auch zwei nicht mittelbar an der Brandstiftung beteiligte Mittäter verurteilt. Ein Friseur, der den Kontakt zwischen den Tschetschenen und dem Wirt im Wissen um dessen versicherungsbetrügerische Absichten hergestellt hatte, erhielt zwei Jahre Haft. Davon wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der als Beteiligungstäter schuldig erkannte Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Ein Tschetschene, der seine beiden Landsmänner zur Brandlegung nach Hollabrunn chauffiert hatte, erhielt 30 Monate, davon zehn Monate unbedingt.
Für die ebenfalls verfahrensgegenständlichen Erpressungen war nach Ansicht des Schöffensenats (Vorsitz: Claudia Bandion-Ortner) die Beweislage nicht ausreichend. Zwar wurde ein vierter Tschetschene wegen Nötigung zu vier Monaten verurteilt, weil er den Neffen des Lokalbesitzers unter Druck gesetzt haben soll, um von diesem mehr Geld für den Brandanschlag herauszuschlagen. Um in diesem Punkt darüber hinausgehend zu einer anklagekonformen Verurteilung zu kommen, war dem Senat aber die Suppe zu dünn. Drei weitere Tschetschenen – insgesamt standen in dem elftägigen Verfahren sieben Tschetschenen vor dem Kadi – wurden hinsichtlich des Erpressungs-Komplexes zur Gänze freigesprochen. Sämtliche Urteile und die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.
(APA/Red)