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Pflegegeld-Verschärfung beschäftigt den Verfassungsgerichtshof

Der seit Jahresbeginn erschwerte Zugang zum Pflegegeld beschäftigt morgen, Freitag, den Verfassungsgerichtshof (VfGH). In öffentlicher Verhandlung geht es um den Einspruch der Vorarlberger Landesregierung, die in den neuen Hürden für die Pflegestufen 1 und 2 den Bruch einer Bund-Länder-Vereinbarung erblickt.
Pflegegeldbezieher gibt es indes mehr denn je, die Zahl der Neuanträge ist allerdings gesunken. Im Zuge des im Dezember 2010 beschlossene Budget-Sparpakets wurden größere Hürden bei Neuzugang zu den untersten beiden Pflegestufen aufgestellt. Die Änderungen betreffen Personen, die nach dem 1. Jänner 2011 einen Antrag auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes einbringen. Konkret sehen die Verschärfungen vor, dass für Stufe 1 nun 60 Stunden pro Monat Pflegebedarf statt wie bisher 50 nötig sind, für Stufe 2 nun 85 statt 75.

Vorarlberg sieht dadurch unter anderem die 15a-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen aus dem Jahr 1993 verletzt. Die von Bundesseite einseitig herbeigeführte Erschwerung des Zugangs stelle “eine vom System der Vereinbarung abweichende Verschlechterung im Bezug auf den paktierten Mindeststandard” dar, wird im Antrag der Landesregierung argumentiert.

Pikantes Detail: Das Land verlangt nicht einfach die Wiederherstellung des alten Zustandes, sondern – als “gelindest möglichen Eingriff” zur Behebung der Verfassungswidrigkeit – die Streichung des jeweils letzten Zahlenteils. Würde der VfGH dem folgen, wären künftig 6 statt 60 und 8 statt 85 Stunden die neuen Hürden für die Stufen 1 und 2. In weiteren Eventualanträgen wird sogar die Aufhebung aller Pflegestufen verlangt.

Rücknahme der Verschärfungen

In Wirklichkeit wolle man nicht mehr als die Rücknahme der Verschärfung, betonte Matthias Germann, Leiter der Abteilung Gesetzgebung in der Landesregierung, am Donnerstag auf APA-Anfrage. Da man aber nur die Aufhebung eines bestimmten Gesetzeswortlauts verlangen könne, nicht aber eine Änderung, habe man sich für diesen Weg entschieden. Wenn der VfGH dem Antrag stattgebe, dem Gesetzgeber aber eine Reparaturfrist einräume, ist nach Ansicht des Juristen die Rückkehr zur alten Regelung möglich. Entschieden wird das nicht morgen, sondern – nach öffentlicher und nicht-öffentlicher Verhandlung – frühestens im Juli.

Unterdessen ist die Zahl der Bezieher weiter gestiegen. Mit April 2011 erhielten nach Angaben des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger 364.186 Personen Bundespflegegeld, im Jänner waren es noch 359.521 – und bei der Einführung 1993 nur 230.344. Hinzuzurechnen sind noch rund 74.000 Bezieher von Landespflegegeld.

Ob die neuen Hürden für weniger Neubezieher in den Stufen 1 und 2 sorgen, kann laut Sozialministerium noch nicht mit Zahlen belegt werden. Wie zuletzt “Die Presse” berichtet hat, verzeichnete die Pensionsversicherungsanstalt (sie ist derzeit für rund 60 Prozent der Bezieher zuständig) im ersten Quartal 2011 zwar weniger Zuerkennungen (mit 8.818 um 2.521 weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres), dies habe aber nichts mit dem erschwerten Zugang, sondern mit einem generellen Rückgang der Anträge zu tun, so ein Sprecher zur APA.

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