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Peter Pilz bleibt bei Mandatsverzicht - Prüfung medienrechtlicher Schritte

Peter Pilz bleibt bei seinem Mandatsverzicht.
Peter Pilz bleibt bei seinem Mandatsverzicht. ©APA
Peter Pilz will bei seinem Mandatsverzicht bleiben. "Ich schließe das heute ab", meinte er bei einem Mediengespräch am Montag. Dies bedeute jedoch keinen Rückzug aus der Politik. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der sexuellen Belästigung meinte der ehemalige Grüne, er habe nie die Chance einer gerichtlichen Klärung bekommen. Er lasse derzeit medienrechtliche Schritte prüfen.

Pilz hatte spontan zu einem “Hintergrundgespräch” geladen, nachdem nicht ganz klar war, ob er sein Nationalratsmandat zurücklegt oder nicht. Darüber solle nun Klarheit herrschen: “Aus, Schluss, ich will nicht mehr”, sagte er gegen Ende des rund eineinhalbstündigen Gesprächs mit etlichen Journalisten in einem Büro der Liste Pilz auf kleinstem Raum. Dennoch will Pilz laut eigener Aussage in anderer Form für die von ihm gegründete Liste tätig bleiben.

Gemeinsam mit seinem Anwalt und Neo-Mandatar Alfred Noll prüft Pilz nun rechtliche Schritte – allerdings nicht gegen jene Personen selbst, die ihm sexuelle Belästigung vorwerfen. Hier sehe man derzeit keine Handhabe, aber: “Ja, wir überlegen durchaus, möglicherweise medienrechtliche Schritte zu ergreifen.” Details dazu nannte der Politiker nicht.

“Wir haben nichts in der Hand gehabt”

Peter Pilz beteuert, immer ein öffentliches Verfahren im Fall der ihm vorgeworfenen sexuellen Belästigung angestrebt zu haben. Die angebliche Betroffene sowie der grüne Klub hätten daran aber kein Interesse gehabt. Zudem sei er von der Gleichbehandlungsanwaltschaft nie über die Vorwürfe informiert worden: “Wir haben nichts in der Hand gehabt.” Auch von ihm protokollierte Details legte Pilz offen.

Mehrmals habe er, Pilz, mit seinem Anwalt Alfred Noll besprochen, wie man in der Causa von sich aus zivilrechtliche Schritte ergreifen könne. “Wir konnten kein Verfahren einleiten, da die Vorwürfe fehlten”, begründete er, warum es nie dazu gekommen ist. Auch eine Antwort der Klubleitung habe es nie gegeben. “Die Betroffene wollte kein Verfahren und kein Verfahren riskieren”, vermutet Pilz.

Ausführlich legte Pilz dar, wie es – beginnend mit dem 16. Dezember 2015 – zum Zerwürfnis mit seiner ehemaligen Mitarbeiterin gekommen war. Nach wie vor streitet der ehemalige Grüne sämtliche Vorwürfe ab. Die zuerst “ausgezeichnete” und “ehrgeizige” Frau habe eine bessere Position im Klub angestrebt, alle von ihr geschilderten Ereignisse seien stark übertrieben und erst nach und nach erhoben worden.

Körperliche Übergriffe streitet Pilz vehement ab, Einladungen zum Abendessen habe es zwar gegeben, allerdings seien diese an das gesamte Team ergangen und “üblich” gewesen. Eine Einladung auf die Alm zu sich und seiner Frau hätte ebenfalls dem “Team Building” dienen sollen und sei an mehrere Personen ergangen. “Ich bin kein einziges Mal nach meiner Sicht der Dinge gefragt worden”, kritisierte Pilz seine ehemalige Partei.

Auch die Anschuldigungen, wonach er 2013 beim Forum Alpbach in betrunkenem Zustand eine Frau begrapscht haben soll, wies Pilz weiter von sich: “Ich bin mir persönlich sicher, weil ich mich an so etwas erinnern würde.” Bei der Veranstaltung habe er mit vielen Personen gesprochen, dennoch versucht der Listengründer weiter, den Abend zu “rekonstruieren”, aber: “Ich kann es im Moment auch für mich nicht zufriedenstellend aufklären.”

Zwar vermutet Pilz weiterhin politische Hintergründe für die Vorwürfe, mit direkten Anschuldigungen ist er aber vorsichtig. Im Umstand, dass eine Mitarbeiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft für die NEOS kandidiert habe sieht er zumindest “Aufklärungsbedarf”, es “wäre gut gewesen, sich für befangen zu erklären”. Für “wenig glaubwürdig” hält Pilz auch einen angeblichen Zeugen aus Alpbach, der auf der Liste der SPÖ kandidiert habe.

Ein “Schuldeingeständnis” sieht der Listengründer in seinen Konsequenzen auch nicht. “Ich trete nicht zurück, ich nehme das Mandat nicht an”, meinte er dazu. Der Wahlkampf zuvor mit wenig Geld sei schon belastend gewesen, was durch die jüngsten Vorwürfe ein unerträgliches Maß erreicht habe: “Mir hat es gereicht.”

Gleichbehandlungsanwaltschaft schließt Leck aus

Indes hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft am Montag anlässlich der Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz ausgeschlossen, dass die Unterlagen im Fall einer Mitarbeiterin des Grünen Parlamentsklub von ihr an Medien weitergegeben wurden. “Informationen zu konkreten Beratungen werden von der Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstverständlich nicht weitergegeben. Aus rechtlichen Gründen und weil dies das Vertrauen der Menschen untergraben würde, für die die Gleichbehandlungsanwaltschaft da ist. Es ist daher absolut auszuschließen, dass Informationen zu konkreten Beratungsfällen von der Gleichbehandlungsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gelangen”, erklärte die Anwaltschaft in einer Aussendung.

Oberste Grundsätze der Arbeit seien umfassende Information, Vertraulichkeit und bestmögliche Unterstützung im Einvernehmen mit der Person, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt hat. Welche Gleichbehandlungsanwältin mit einem konkreten Fall betraut wird, entscheide sich nach einem internen Fallrad. Laut “Österreich” soll eine der Gleichbehandlungsanwältinnen, die mit der Beschwerde gegen Pilz befasst waren, eine NEOS-Politikerin gewesen sein.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft betonte, dass Anträge an die Gleichbehandlungskommission nur mit Zustimmung der Betroffenen gestellt werden können. “Ob und wie umfassend Betroffene ihre Rechte geltend machen wollen, ist deren Entscheidung”, stellte die Einrichtung, die dem Bundeskanzleramt untersteht, klar.

(APA/Red)

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