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Personelle Verstärkung für Patientenanwaltschaft

Bregenz - Die Vorarlberger Landesregierung hat heute, Dienstag, die personelle Verstärkung der Patientenanwaltschaft durch einen Juristen beschlossen.

“Durch die Ausdehnung des Personalstandes können Patientenbeschwerden besser bearbeitet werden”, betont Gesundheitsreferent Landesstatthalter Markus Wallner.

Bereits im April 2007 wurde der Zuständigkeitsbereich der Patientenanwaltschaft in Vorarlberg – zusätzlich zu den Krankenhäusern und dem Pflegebereich – auf den niedergelassenen Bereich ausgedehnt. Fehler in der Medizin sind trotz größter Anstrengungen nicht auszuschließen. “Die Ausdehnung der Zuständigkeit des Patientenanwaltes auf den niedergelassenen Bereich war daher ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung im Interesse der Patientinnen und Patienten”, so LSth. Wallner.

Auch im Krankenhaus können sich kritische Zwischenfälle mit Patientengefährdung ereignen, die auf vermeidbare fehlerhafte Abläufe oder Entscheidungen zurückgehen. Im Februar 2005 hat das Landeskrankenhaus Feldkirch daher das Meldesystem CIRS (Critical Incident Reporting System) zur Verbesserung der Patientensicherheit eingeführt. Aufgrund der ausgezeichneten Erfahrung wurde das System im Mai 2007 in allen Landesspitälern installiert. “Die landesweite Einführung dieses Meldesystems für kritische Ereignisse war ebenso ein wichtiger Schritt zur Qualitätsverbesserung im Gesundheitsbereicht und trägt zur Erhöhung der Patientensicherheit bei”, so Wallner. CIRS wurde in Vorarlberg als österreichweit erstmals krankenhausübergreifende Sicherheitsmaßnahme umgesetzt.

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