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Pensionsantrittsalter für Frauen wird ab 2024 erhöht

Die Antrittsalter-Anhebung für Pensionen von Frauen wird exakt festgelegt.
Die Antrittsalter-Anhebung für Pensionen von Frauen wird exakt festgelegt. ©APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Die türkis-grüne Regierung schreibt mit einem Antrag die Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen ab 2024 exakt fest.

ÖVP und Grüne legen mit einem Antrag die 1992 mittels Verfassungsgesetz festgeschriebene schrittweise Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre (in den Jahren 2024 bis 2033) nun exakt fest. Laut dem zuerst von der "Wiener Zeitung" berichteten Antrag, der am 15. Dezember im Sozialausschuss des Nationalrats eingebracht wurde, wird klargelegt, dass der Stichtag mit dem 1. Jänner 2024 fixiert wird.

Pensionsantrittsalter für diese Frauen wird erstmals angehoben

Damit werden Frauen, die von 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 geboren wurden, erstmals von dieser Anhebung betroffen sein: Sie werden um ein halbes Jahr später die reguläre Alterspension antreten können, also mit 60,5 Jahren. Frauen, die ab dem 1. Juli 1964 geboren sind, können dann erst mit 61 Jahren regulär in Pension gehen. Bis 2033 wird damit schrittweise das Pensionsantrittsalter auf 65 Jahre angehoben.

Türkis-Grüner Antrag zu Pensionsantrittsalter für Frauen soll im Jänner beschlossen werden

Laut ÖVP-Parlamentsklub wird mit dieser Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, die im Jänner-Plenum beschlossen werden soll, klargestellt, dass die Regelung so bleibt, wie im Verfassungsgesetz vorgesehen. Neu ist laut dem auch der APA vorliegenden Initiativantrag eine tabellarische Übersicht über die jeweiligen Stichtage für die antrittsberechtigten Frauen.

Frauen-Pensionsantrittsalter je nach Geburtsdatum*:

  • 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 60,5. Lebensjahr
  • 1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964 61. Lebensjahr
  • 1. Jänner 1965 bis 30. Juni 1965 61,5. Lebensjahr
  • 1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1965 62. Lebensjahr
  • 1. Jänner 1966 bis 30. Juni 1966 62,5. Lebensjahr
  • 1. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966 63. Lebensjahr
  • 1. Jänner 1967 bis 30. Juni 1967 63,5. Lebensjahr
  • 1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967 64. Lebensjahr
  • 1. Jänner 1968 bis 30. Juni 1968 64,5. Lebensjahr
  • nach dem 30. Juni 1968 65. Lebensjahr

*laut Initiativantrag

(APA/Red)

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