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Pensionistin in NÖ getötet: 16 Jahre Haft für 62-jährigen Banker

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA/PATRIK LECHNER/EINSATZDOKU.AT
Im Vorjahr wurde eine 86-Jährige in Niederösterreich getötet. Ein 62-Jähriger wurde deshalb heute rechtskräftig zu 16 Jahren Haft verurteilt.
Prozessstart in Wiener Neustadt
Mordanklage gegen 61-Jährigen
Pensionistin in NÖ getötet
Verdächtiger bekannte sich schuldig

 Ein 62-jähriger Bankberater ist am Dienstagnachmittag in Wiener Neustadt wegen Mordes nicht rechtskräftig zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Dem Juristen wurde vorgeworfen, im September des Vorjahres eine 86-jährige Kundin in ihrem Wohnhaus in Edlitz (Bezirk Neunkirchen) mit einer Frischhaltefolie erstickt zu haben. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig.

Bei der Strafbemessung wurden nach Angaben der vorsitzenden Richterin das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten als mildernd gewertet. Erschwerend wirkte sich demnach die Verwendung einer Waffe aus.

16 Jahre Haft für Bankberater nach Tötung von Kundin in NÖ

Der Angeklagte hatte sich am ersten Prozesstag in der vergangenen Woche schuldig bekannt. Er soll der 86-Jährigen in deren Wohnhaus am 16. September 2019 mit einer mit Münzen gefüllten Socke etwa zehnmal mit voller Wucht gegen den Kopf geschlagen haben. Im Anschluss versuchte der Beschuldigte, die betagte Frau mit einer mitgebrachten Frischhaltefolie zu ersticken. Die Seniorin wehrte sich so heftig, dass der Angeklagte auch Nase und Mund mit den Händen fest zudrückte. Ob dies oder die Handlung mit der Frischhaltefolie zum Tod der Frau führte, sei "nicht eindeutig abgrenzbar", sagte der gerichtsmedizinische Gutachter Wolfgang Denk am Dienstag.

Attacke mit langer Vorgeschichte

Die Attacke hatte eine lange Vorgeschichte. Der Bankberater veranlagte über Jahrzehnte hinweg das Vermögen der Seniorin in Höhe von rund 700.000 Euro. Über entstandene gravierende Spekulationsverluste informierte der 62-Jährige die Pensionistin jedoch nicht - aus Angst um seinen Ruf in der Finanzwelt, wie der österreichische Staatsbürger zu Protokoll gab.

Als die 86-Jährige im Vorjahr eine Transferierung und Zusammenlegung ihrer WienerBankkonten auf ein Geldinstitut in ihrer Nähe wünschte, wurde es für den Beschuldigten so eng, dass er Tötungspläne schmiedete. Astrid Wagner, die den Banker gemeinsam mit Wolfgang Blaschitz verteidigte, sprach in Hinblick auf die jahrelange Nicht-Information der Kundin durch ihren Mandanten von einer Art Lebenslüge, die psychiatrische Gutachterin Sigrun Roßmanith von "einem Damoklesschwert, das er mit sich mitgetragen hat". Erst kurz vor der Attacke informierte der Banker die 86-Jährige über die Vermögensverluste. Dass der Jurist dies so lange unterlassen hatte, begründete Roßmanith einerseits mit einer Fehleinschätzung, andererseits mit "der Angst vor der Vernichtung".

Geschworen bejahten Frage nach Mord einstimmig

"Ich bereue zutiefst meine Tat", zeigte sich der Angeklagte selbst nach den Schlussvorträgen zerknirscht. "Es ist furchtbar, dass ich das nicht mehr ungeschehen machen kann. Es ist auch nicht mehr gutzumachen", betonte der Banker.

Die Geschworenen standen während der eineinhalbstündigen Beratung vor der Frage, ob die Tötung als Mord oder Totschlag zu werten ist. Einstimmig entschieden sich die Laienrichter für Ersteres. Hinsichtlich der Strafbemessung wirkten sich nach Angaben der vorsitzenden Richterin das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten mildernd aus. Erschwerend wurde die Verwendung einer Waffe gewertet. Die Staatsanwaltschaft und die beiden Verteidiger gaben zum Urteil keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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