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Pendlerpauschale: Forderung nach Reform

Pendlerpauschale: ÖGB, AK für Reform.
Pendlerpauschale: ÖGB, AK für Reform. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) wollen im Hinblick auf das Pendlerpauschale eine Reform.

Mit Ende Juni 2023 läuft das vergangenes Jahr erhöhte Pendlerpauschale aus, AK und ÖGB fordern im Zuge dessen eine Reform vom Pendlerpauschale. Das derzeitige System sei "sehr ungerecht" und man müsse es "einfacher, ökologischer und gerechter" gestalten, hieß es am Dienstag in einer Aussendung von AK und ÖGB. Sie fordern neuerlich, das Pendlerpauschale in einen "kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag" umzuwandeln.

AK und ÖGB für Umrechnung

Die beiden Arbeitnehmervertretungen fordern etwa eine Umrechnung der Freibeträge in Absetzbeträge. "Dadurch erhalten Pendler:innen mit kleinen und mittleren Einkommen künftig den gleichen Steuervorteil wie Besserverdiener:innen", lautete es in der Aussendung. Absetzbeträge werden von der aus dem Einkommen errechneten Lohnsteuer abgezogen. Anders ist das bei Freibeträgen, die von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Die Steuerersparnis hängt bei Freibeträgen deshalb von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab - wer mehr verdient und in eine höhere Steuerklasse fällt, erspart sich auch mehr.

Außerdem sollen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bei nachweislicher Nutzung des öffentlichen Verkehrs einen "Ökobonus" von 200 Euro jährlich zusätzlich zum kleinen Pendlerpauschale erhalten. Der Nachweis könne beispielsweise durch die Vorlage des Klimatickets erfolgen. Das Reformmodell setze "effektive Anreize, die ökologischen Alternativen auch tatsächlich zu nutzen, dort wo sie vorhanden sind", so AK und ÖGB in der Aussendung.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale, wenn sie mindestens 20 Kilometer weit zur Arbeit fahren müssen. Das große Pendlerpauschale bekommt, wer einen Arbeitsweg von mindestens 2 Kilometern hat und für den die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar ist. Zusätzlich haben Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, denen das Pendlerpauschale zusteht, auch Anspruch auf den Pendlereuro. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag und beträgt pro Jahr zwei Euro pro Kilometer Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

(APA/Red)

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