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Patient offenbar an Fehlintubation gestorben: Prozess erneut vertagt

Der Prozess wurde vertagt.
Der Prozess wurde vertagt. ©Neumayr/Archiv
Ein Oberarzt eines Salzburger Krankenhauses soll bei der Narkotisierung eines 66-jährigen Oberösterreichers den Intubationsschlauch irrtümlich in die Speiseröhre statt in die Luftröhre eingeführt haben.

Der Patient, der sich an jenem 20. November 2009 am Knie operieren lassen wollte, ist einem Gutachten zufolge erstickt. Ein Gerichtsmediziner hat den wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagten Arzt bei einer fortgesetzten Verhandlung am Landesgericht Salzburg am Montag, belastet. Der Prozess wurde erneut vertagt.

Der 48-jährige Angeklagte hatte bisher seine Unschuld beteuert. In der ersten Hauptverhandlung am 21. November 2011 schilderte er, dass zwar die erste Intubation fehlgeschlagen und der Tubus nicht in der Luftröhre gelegen sei. Beim zweiten Versuch habe er dann erkannt, dass der Beatmungsschlauch “richtig positioniert war”.

Tubus in Speiseröhre

Bei der Obduktion befand sich der Tubus aber in der Speiseröhre des Verstorbenen. Dazu der Beschuldigte: Der Schlauch könnte bei der Umbettung des Toten oder am Ende der Reanimation dorthin geraten sein. Er habe auch nicht gewusst, dass der Patient an einer schweren Herzerkrankung litt, wie sich bei der Obduktion herausgestellt habe, erklärte der Oberarzt am ersten Prozesstag. Am Montag betonte er noch, dass er nach der zweiten Intubation die Tubuslage durch Abhorchen der Lunge mehrmals kontrolliert habe.

Gerichtsmediziner Fabio Monticelli, der heute für ergänzende Fragen bereitstand, hielt es für “höchst unwahrscheinlich”, dass eine konkurrierende Todesursache wie Sepsis oder Herzversagen eingetreten ist. Für ihn bestehe kein Zweifel, dass die Fehllage des Tubus in Zusammenhang mit dem Ableben des Patienten steht. Er schließe ein Verrutschen ohne vorsätzliches Zutun einer Person aus, antwortete er auf die Fragen von Verteidigerin Iris Harrer-Hörzinger. Eine zufällige Veränderung der Tubuslage während der Reanimation des Patienten oder der Umlagerung des Verstorbenen könne er sich nicht vorstellen, sagte Monticelli. “Der Tubus war fixiert, er bewegt sich nicht relevant.”

OP “ein Nullachtfünfzehn-Eingriff”

Es sei denkbar, dass der Tubus zunächst richtig lag und durch eine Manipulation in die Speiseröhre geführt worden sei, erläuterte der Gerichtsmediziner. Die Narkose wurde um 20.15 Uhr eingeleitet, ab 20.25 Uhr seien keine relevanten Luftmengen mehr in die Luftröhre des Oberösterreichers gekommen. Aus dem Spital hieß es am Montag gegenüber der APA, dass es sich bei dem Mann um einen Risikopatienten gehandelt habe. Laut dem Rechtsanwalt der Hinterbliebenen wäre die Operation aber “ein Nullachtfünfzehn-Eingriff” gewesen. Der Oberösterreicher aus dem Bezirk Braunau trug eine Knieprothese. Wegen einer Infektion am Knie hatte er sich nach Salzburg ins Krankenhaus begeben.

Die Verteidigerin hatte einen Antrag auf Enthebung des zweiten Gerichtssachverständigen, eines Anästhesisten, wegen Befangenheit gestellt. Der Grund: Der Experte habe die Witwe des Verstorbenen zu Hause aufgesucht, erläuterte Rechtsanwältin Harrer-Hörzinger. Einzelrichter Roland Finster vertagte die Verhandlung, weil er noch über den Antrag entscheiden muss. Zudem kam der Gutachter heute nicht zum Prozess, weil er auf Urlaub ist. (APA)

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