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Parteienförderung: Ländle will System adaptieren

In Vorarlberg soll die Höhe der Parteienförderung an die Wahlbeteiligung gekoppelt werden. Bisher wurde die Zahl der Wahlberechtigten als Grundlage herangezogen. Kleinstparteien gehen weiterhin leer aus.

Bei der jüngsten Landtagswahl am 19. September blieben allerdings vier von zehn Wahlberechtigten zuhause. Für die Parteienförderung werde „ein Sockelbetrag bleiben, der Rest nach abgegebenen gültigen Stimmen berechnet“, kündigte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) am Samstag gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“ an.

Die Änderung der entsprechenden Richtlinie werde „schon in den nächsten Wochen“ erfolgen, so Sausgruber. Angesichts der Erfahrungen, die am 19. September gemacht wurden, als erstmals keine Wahlpflicht mehr bestand, sei „das bestehende System nicht mehr zu rechtfertigen“. Die aktuelle Parteienfinanzierung in Vorarlberg sieht eine Förderung von 7,75 Euro pro Wahlberechtigtem vor. Dieser Betrag wird an die im Landtag vertretenen Parteien so aufgeteilt, dass die Stimmen der nicht im Landtag vertretenen Parteien und jene der Nichtwähler den Landtagsparteien zugeschlagen werden. Kleinparteien, die den Einzug in den Landtag verfehlen, sollen auch weiterhin leer ausgehen, sagte Sausgruber.

Unmittelbar nach der Landtagswahl hatten vier Kleinparteien die Forderung nach einem eigenen Parteienfinanzierungsgesetz aufgestellt. Vorarlberg ist das einzige Bundesland, in dem die Verteilung von Steuergeldern an die Parteien nur über eine Richtlinie der Landesregierung und nicht durch ein eigenes Gesetz geregelt ist. Die Grünen kündigten an, spätestens im Frühling 2005 den Entwurf für ein solches Gesetz im Landtag einzubringen. Die Grünen hatten unter anderem kritisiert, dass bei der aktuellen Richtlinie „derzeit der gewinnt, wer an Prozenten gewinnt“, auch wenn er – wie die ÖVP im September – bei den Stimmen mehrere tausend einbüßt.

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