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Parkpickerl in Favoriten: Ein Lokalaugenschein am Reumannplatz

In Favoriten wurde noch nicht über das Parkpickerl entschieden, Vienna.at hat vorab einen Lokalaugenschein gemacht.
In Favoriten wurde noch nicht über das Parkpickerl entschieden, Vienna.at hat vorab einen Lokalaugenschein gemacht. ©Vienna.at
Die Entscheidung über das Parkpickerl in Favoriten sollte bis zum Montag getroffen werden. Bisher ist noch kein Ergebniss bekannt gegeben worden - Vienna.at hat sich vor Ort umgesehen.
Parkpickerl in Favoriten
Alles zum Thema Parken in Wien

Im Gespräch mit Vienna.at hieß es von den Favoritener Grünen in der Vorwoche, dass das Parkpickerl in Favoriten vor allem deswegen nötig sei, weil der Bezirk von Pendlern aus Niederösterreich und dem Burgenland überparkt sei. Bei dem Problem der Überparkung dürfen aber anscheinend  auch nicht die  “Parkpickerlflüchtlinge” aus anderen Wiener Bezirken vernachlässigt werden. Denn von 219 parkenden Autos rund um den Reumannplatz (Herndlgasse, Puchsbaumgasse, Laaer-Berg-Straße) hatten 154 ein Wiener Kennzeichen, 39 Pkw kamen aus Niederösterreich und 25 aus dem Ausland. Nur ein Burgenländler parkte dort, andere österreichische Bundesländer waren gar nicht vertreten. Natürlich sind diese Zahlen vom Montagmorgen nicht repräsentativ, prozentual machen die Pendler aus den Bundesländern bei unserem Lokalaugenschein aber nur rund 18 Prozent aus.

Das “neue” Parkpickerl im Überblick

Derzeit gibt es flächendeckende Kurzparkzonen in den Bezirken 1-9, 20, sowie Teilen des 15. Bezirks. Ab dem 1. Oktober wollen auch die Bezirke 12,16 und 17 Kurzparkzonen, bzw. wie es immer heißt “das Parkpickerl” einführen. Die Entscheidung im 10. Bezirk ist noch ausstehend. Im 18. Bezirk wurde eine Bürgerbefragung durchgeführt, bei der sich die Mehrheit der Befragten gegen das Parkpickerl ausgesprochen.ÖVP und FPÖ fordern Bürgerbefragungen in allen Bezirken, in denen das Parkpickerl eingeführt werden soll und haben für die Gemeinderatssitzung am Donnerstag einen Misstrauensantrag gegen Maria Vassilakou angekündigt.

Das Parkpickerl ist eine Parkerlaubnis für Bewohner des entsprechenden Bezirks. Es kostet 120 Euro für ein Jahr, pro Antrag wird zusätzlich eine Verwaltungsabgabe von 58,99 Euro fällig. Mit Inkrafttreten der neuen Parkpickerlregelung im Herbst, soll diese Abgabe auf 50 Euro reduziert werden. Bei Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass “ein persönliches Interesse besteht, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken”. Das bedeutet: Wer einen privaten Stellplatz oder eine Garage hat, bekommt gar kein Parkpickerl. Und muss dann entsprechend – wenn denn eine flächendeckende Kurzparkzone im Bezirk eingeführt wurde oder werden soll – Kurzparkscheine verwenden. Bei den Kurzparkscheinen, die im Amtsdeutsch übrigens als “Parkometerabgabe” bezeichnet werden, ist die Parkdauer allerdings auf zwei Stunden beschränkt.

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