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ORF-Gebühren werden Fall fürs Höchstgericht

Seit Jahresbeginn müssen Tausende Österreicher für etwas zahlen, das sie gar nicht konsumieren können: Durch eine Novelle des ORF-Gesetzes müssen nun auch all jene Österreicher das Programmentgelt in voller Höhe entrichten, deren Fernseher für den digitalen ORF-Empfang gar nicht gerüstet ist. Eine Salzburger Rechtsanwaltskanzlei will das beim Höchstgericht anfechten.


Betroffen sind noch mehr Haushalte als ursprünglich angenommen: statt den bisher kommunizierten 30.000 Haushalten hanelt es sich laut einem Bericht des “Kurier” um 48.000.

Die Salzburger Kanzlei Weinberger Gangl Rechtsanwälte hat 2008 beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jene Beschwerde durchgefochten, die für die nun betroffenen Haushalte eine Gebührenreduktion erst ermöglichte. Denn der VwGH stellte damals fest, dass das Programmentgelt nur für diejenigen fällig ist, die das Programm auch empfangen können. Hatte man keinen entsprechenden Fernseher oder einen Satellitenempfänger ohne ORF-Karte, war für das Fernsehen kein Programmentgelt zu bezahlen.

Dass dem ORF dadurch Gebühren in Millionenhöhe entgehen, wollten SPÖ und ÖVP nicht länger hinnehmen: Mit der Novelle sollte diese Möglichkeit ausgehebelt werden. Nun aber gebe es bereits Vorbereitungen zur Bekämpfung dieser Neuregelung, hieß es aus der Kanzlei. Nicht zuletzt widerspreche die Regelung den zivilrechtlichen Grundsätzen: Ein einseitiges Vertragsangebot des ORF könne nicht automatisch eine Entgeltpflicht auslösen, meinen die Juristen.

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