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Opfer im FKK-Bereich Lobau gesucht: Wiener als Kinderschänder vor Gericht

Ein mutmaßlicher Kinderschänder aus Wien steht vor Gericht
Ein mutmaßlicher Kinderschänder aus Wien steht vor Gericht ©APA (Sujet)
Über Jahre hinweg soll ein 43-jähriger Wiener drei minderjährige Mädchen in seiner Obhut schwer sexuell missbraucht haben. Er suchte sich seine Opfer auf dem FKK-Gelände der Wiener Lobau aus. Nun steht der mutmaßliche Kinderschänder vor Gericht.
Zehn Opfer bekannt
Wiener in U-Haft
Weitere potentielle Opfer
Verdacht auf Missbrauch


Der Mann suchte sich laut Anklage seine Opfer auf dem FKK-Gelände der Wiener Lobau aus und zeigte sich gerne bereit, auf die Kinder seiner Bekannten aufzupassen.  Am Dienstag musste er sich wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs am Wiener Straflandesgericht verantworten.

Kinderpornografie und Missbrauch

Der Beschuldigte, der sich größtenteils geständig zeigte, war auch wegen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material angeklagt. 15.000 Fotos wurden nach einer Hausdurchsuchung auf der Festplatte seines Computers gefunden, wie die Staatsanwältin ausführte.

“2008 hat das angefangen, ich hab’ mir die pornografischen Fotos runtergeladen und dann ist es immer schlimmer geworden”, sagte der bisher unbescholtene 43-Jährige vor dem Schöffensenatsvorsitzenden Richter Andreas Böhm. Er habe die Kinderpornos dann wieder gelöscht, um sie wenig später doch wieder hochzuladen.

Angeklagter: “War in einer eigenen Welt”

“Ich war in einer eigenen Welt. Ich hab’ es nicht mehr kontrollieren können”, so der Angeklagte. Mit Frauen habe er nur kurze Beziehungen geführt, so auch 2010 zu der Mutter seines ersten Opfers. Auch als die Beziehung in die Brüche ging, kümmerte er sich um das Mädchen, machte mit ihm Ausflüge, das Kind durfte sogar bei ihm übernachten.

“Ich hatte keine Hintergedanken zunächst, erst als die Beziehung mit der Mutter in die Brüche ging”, sagte der 43-Jährige. Über 50 Mal soll er über das Mädchen hergefallen sein und die Kleine auch in eindeutigen Positionen fotografiert haben. “Die Mutter hat keinen Verdacht geschöpft, sie hat mir vertraut. Und dem Kind hab’ ich gesagt, es soll nichts sagen, das ist unser Geheimnis.”

“Doktorspiele” mit Kindern von Bekannten

Da die “Sucht immer größer wurde”, machte sich der Mann auch zwei weitere Kinder aus dem Bekanntenkreis heran, wie ihm die Anklage vorwirft. Mit “Doktorspielen” brachte er die Kinder zu den sexuellen Handlungen. Die beiden Halbschwestern mussten über 30 Übergriffe des 43-Jährigen über sich ergehen lassen, ehe sich im Oktober 2013 ein Kind einem Familienmitglied anvertraute, das wiederum die Exekutive verständigte.

Wiener: “Bin eine Gefahr für Kinder”

“Gut, dass sie da sind, ich bin eine Gefahr für Kinder”, sagte der Beschuldigte laut Einvernahmeprotokollen zu den Polizisten bei seiner Festnahme. Der Mann zeigte sich vor Gericht größtenteils geständig, einen mitangeklagten Übergriff auf einen Buben aus dem Jahr 1997 dementierte der Beschuldigte heftig. Die Opferanwältin berichtete von mehr Opfern, deren Fälle jedoch bereits verjährt sind.

Kinderschänder will in Therapie

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in ein Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dazu wird die Expertise von Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer erwartet. Der Angeklagte bestand zwar darauf, eine Therapie zu absolvieren, “aber freiwillig” und nicht im Maßnahmenvollzug, “wo man zwangsbeglückt wird”. Zur zeugenschaftlichen Befragung der Opfer und deren Mütter wurde am Vormittag die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

“Hohes Rückfallrisiko”

“Das Risiko ist hoch”, sagte der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer über die Rückfallmöglichkeit des 43-jährigen Angeklagten. Der Wiener habe eine 45-prozentige Rückfallswahrscheinlichkeit. Er brauche ab sofort eine fachlich qualifizierte Behandlung. In der normalen Haft würde er die nicht bekommen, nur im Maßnahmenvollzug würde diese bestehen.

Wien. Die Frage, ob sich das Rückfallrisiko mit der Zeit reduzieren werde, könne niemand beantworten. “Dafür bedarf es ein neuerliches Gutachten”, so Dantendorfer.

(apa/red)

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