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Online-Handel mit Tieren: Wien verschickte hohe Strafen an Vereine

Dem illegalen Tierhandel über das Internet soll ein Riegel vorgeschoben werden
Dem illegalen Tierhandel über das Internet soll ein Riegel vorgeschoben werden ©Dieter Schütz/pixelio.de (Sujet)
Aus Tierschutzgründen ist der private Online-Handel mit Hund und Katz nicht erlaubt - was vor allem dem illegalen Welpenhandel einen Riegel vorschieben soll. Tierheime und Organisationen, die über eine Bewilligung verfügen, sind ausgenommen. Die Stadt Wien hat zuletzt jedoch auch Tierschutzvereinen Strafverfügungen geschickt.
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Diese werden nun ausgesetzt. Der Verein Pfotenhilfe beklagte am Montag, dass seit kurzem bei Wiener Tierschutzvereinen Strafverfügungen über 600 Euro eintrudeln – für das Vermitteln von Tieren über ihre eigene und andere Websites. Dabei, so wird beklagt, würden für solche Einrichtungen Ausnahmen gelten.

Neues Tierschutzgesetz: Übergangsfrist bis 1. Juli 2018

“Warum die Stadt Wien trotzdem derart hohe Strafen von kleinen, meist ehrenamtlich agierenden Vereinen kassieren will, ist unverständlich”, hieß es in einer Aussendung. Denn sogar das zuständige Gesundheitsministerium habe zuletzt eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2018 erlassen.

Im Wiener Rathaus wird man sehr wohl auf diese reagieren, wie die zuständige Magistratsabteilung 58 der APA mitteilte. Die aktuellen Anzeigen hätten sich gegen Vereine gerichtet, die die Bedingungen des neuen Gesetzes nicht erfüllt hätten. Man habe “natürlich” im Einklang mit den neuen Richtlinien gehandelt. Nun werde man sich jedoch auch an die Übergangsfrist halten.

“Die bereits ausgestellten Strafverfügungen werden ruhend gestellt”, kündigte man an. Die betroffenen Vereine hätten die Möglichkeit, nun um eine Bewilligung anzusuchen.

>>Neues Tierschutzgesetz: Novelle für WTV-Präsidentin “Pfusch”

(apa/red)

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