"Es wäre nicht konsequent, wenn Risikogruppen einerseits von der Arbeit freigestellt werden, andererseits an nicht lebensnotwendigen Aktivitäten teilnehmen. So sind Sportaktivitäten mit Dritten, Restaurantbesuche oder Urlaube weit mehr ein Risikofaktor als der Arbeitsplatz", meinte Generalsekretär Kurt Egger.
Risikogruppen: "Hier braucht es klare Regeln"
Wer zur Risikogruppe zählt und daher von der Arbeit freigestellt wird, müsse dann auch auf solche Dinge verzichten. "Das wäre nur konsequent. Hier braucht es klare Regeln", forderte Egger am Donnerstag in einer Aussendung. Er vermisst auch noch zeitliche Festlegungen, wie lange Risikogruppen von der Arbeit freigestellt werden. "Bei weiterhin gutem Verlauf und Eindämmung des Coronavirus braucht es hier Präzisierungen, wie lange die Freistellung gelten soll." Damit könnten dann die Unternehmer besser das Fehlen wichtiger Arbeitskräfte einplanen, argumentierte Egger.
Attest vom Arzt belegt Risikogruppen-Zugehörung
Die Ausnahmeregeln für Personen der Risikogruppe wurden am Mittwoch in den Nationalrat eingebracht und sollen nächste Woche beschlossen werden. Die aufgrund ihrer Medikamente identifizierten Personen sollen in der ersten Maiwoche einen Brief der Sozialversicherung bekommen, mit dem sie sich an ihren Arzt wenden können. Dieser kann ein Attest ausstellen, dass die Betroffenen in die Risikogruppe fallen. Dann muss mit dem Dienstgeber geschaut werden, ob die Möglichkeit zu Home-Office oder besonderen Schutzmaßnahmen besteht. Ist das nicht der Fall, kann die Person entschuldigt daheim bleiben.
(apa/red)