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ÖVP-Untersuchung wäre 25. U-Ausschuss in der zweiten Republik

Ob es zu der Inseratenaffäre der ÖVP ebenso einen U-Ausschuss geben wird, wie zum Ibiza-Video hängt von der Zustimmung der ÖVP und der Grünen ab.
Ob es zu der Inseratenaffäre der ÖVP ebenso einen U-Ausschuss geben wird, wie zum Ibiza-Video hängt von der Zustimmung der ÖVP und der Grünen ab. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Sollte der Untersuchungsausschuss zur möglicher Korruption freigegeben werden, wäre dies der 25. U-Ausschuss der Zweiten Republik. Beantragt wurde er von SPÖ, FPÖ und NEOS. Grüne und ÖVP müssen ihr Okay geben.

Sollte der Untersuchungsausschuss zu möglicher Korruption durch die türkise ÖVP freigegeben werden, wäre es der 25. U-Ausschuss der Zweiten Republik. Zum fünften Mal würde eine parlamentarische Minderheit einen U-Ausschuss ins Leben rufen. Beantragen werden ihn SPÖ, FPÖ und NEOS. Grüne und ÖVP müssen allerdings noch ihr geschäftsordnungsmäßiges Okay geben.

SPÖ, FPÖ und NEOS wollen U-Ausschuss

Die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS haben zusammen 85 Abgeordnete - genug, um das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines U-Ausschusses auszuüben. Dass ein Viertel der Abgeordneten eine parlamentarische Untersuchung erzwingen kann, ist erst seit Anfang 2015 möglich. Vorher mussten U-Ausschüsse mit Mehrheit - also immer mit der Zustimmung von Regierungsparteien - beschlossen werden.

Die Unterschiede von Mehrheits und Minderheits-Ausschuss

Größter Unterschied zwischen dem "Mehrheits-Ausschuss" und dem "Minderheits-Ausschuss": Ersterer kann jederzeit per Mehrheitsbeschluss beendet werden - auch wenn noch Zeugen auf der Ladungsliste stehen oder wenn noch nicht alle Themen abgearbeitet wurden. Bei einem "Minderheitsausschuss" ist ein "Abdrehen" durch die Mehrheit dagegen nicht möglich. Bisher wurden der Hypo-, der zweite Eurofighter-, der BVT- und der Ibiza-U-Ausschuss von einer parlamentarischen Minderheit eingesetzt.

Bisher 24 U-Ausschüsse in der Zweiten Republik

In der vergangenen Legislaturperiode tagten mit dem BVT- und dem dritten Eurofighter-U-Ausschuss zwei Untersuchungsausschüsse zeitgleich. Damit gab es bisher 24 U-Ausschüsse. Zwei davon (jener zur UNO-City 1971 sowie jener zu den Flugzeugankäufen der Bundesheeres 1971) konnten wegen der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats ihre Arbeit nicht beenden und wurden in der darauffolgenden Gesetzgebungsperiode neuerlich eingesetzt.

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