Automatisiertes Einparken, Rechts abbiegen bei Rot und vieles mehr. Es handelt sich dabei um keine Wunschvorstellungen mehr, sondern um konkrete Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2019.
Die Änderungen im Überblick
Zwar starten nicht alle Änderungen am 1. Jänner, doch der ÖAMTC hat einen Überblick zusammengestellt, welche Neuerungen im Laufe des Jahres passieren sollen.
Automatisiertes Fahren-Verordnung: Diese Verordnung erlaubt den Autofahrern, mit dem Einparkassistenten automatischen einzuparken und freihändig auf Autobahnen und Schnellstraßen mit “Autobahnpilot” unterwegs zu sein. Wann genau diese Verordnung in Kraft tritt, ist aber noch nicht bekannt.
Rechts abbiegen bei Rot: Ab 1. April wird voraussichtlich der einjährige Probebetrieb für “rechts abbiegen bei Rot” in Linz und Wels starten, weitere Orte sind noch möglich.
140 km/h auf der Autobahn: Es könnte zur Freigabe von weiteren Strecken kommen.
Änderungen bei Fahrradregeln, Moped- und Führerschein-Prüfung: Beim Ende eines Radfahr- oder Mehrzewecksstreifens gilt in Zukunft das Reißverschlusssystem. Bisher hatten Radfahrer immer Nachrang. Außerdem hat neuerdings der Geradeausfahrende Vorrang, selbst wenn er von einem Rechtsabbieger gekreuzt wird. Ab 1. April wird voraussichtlich die Mopedprüfung am Computer zu absolvieren sein. Wer schummelt, muss neun Monate bis zum nächsten Antrittsversuch warten.
Verwaltungsstrafgesetz-Novelle: Mit 1. Jänner wird es mögliche einen vollen Einspruch zurückzuziehen. Bisher waren Einsprüche nur der Höhe nach möglich. Zusätzlich wird die Möglichkeit
einheitlicher Strafenkataloge durch Verordnung geschaffen. Diese dürfen aber frühestens mit 1. Jänner 2019 in Kraft gesetzt werden.Digitale Vignette ohne Wartefrist: Wer seine Vignette digital kauft, musste bisher 18 Tage warten, bis sie tatsächlich gültig war. Wer nun eine (Jahres)-Vignette braucht, die sofort gültig ist, kann sie unter anderem bei den ÖAMTC-Stützpunkten und den ASFINAG-Vertriebsstellen kaufen und sofort nutzen.
Preiserhöhungen Vignette: 2019 werden die Tarife um 2,2 Prozent gehoben. Somit kostet die Jahresvignette für Pkw 89,20 Euro und für Motorräder 35,50 Euro.
Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, haben auf Autobahnen oder Schnellstraßen die Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) zu beachten. Hinweisschilder müssen jedoch ausreichend darauf aufmerksam machen.
Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Mit Juli 2020 müssen alle neu genehmigten E-Fahrzeuge bis 20km/h ein akustisches Fahrzeugwarnsystem beinhalten. Dabei müssen unterschiedliche Geräusche beim Beschleunigen und Bremsen möglich sein. Für bereits bestehende Elektrofahrzeuge ist keine Nachrüstung vorgesehen.
Neue E-Autos und -Modelle: 2019 kommen neue E-Autos mit Reichweiten zwischen 300 und 600 Kilometer auf den Markt. Rivian, ein E-Pickup Truck mit 644 km Reichweite, VW Neo, das erste reine Elektroauto von Volkswagen mit 400 km Reichweite, BMW Mini Electric 2019 (300 km Reichweite), Audi e-tron (400 km Reichweite), KIA Niro EV (485 km Reichweite), Nissan Leaf E-Plus, außerdem der chinesische BYD, der Honda Urban EV und der Citroen DS3 Crossback sind unter anderem dabei. TESLA wird sein Model 3 nach Österreich bringen. Außerdem hat das Elektro Startup Future Mobility (FMC) sein erstes Serien E-Auto präsentiert. Den Prototypen der Marke BYTON soll es in Europa 2019/2020 geben.
(Red)