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Österreich kann Abdullah-Zentrum in Wien nicht alleine schließen

Das Abdullah-Zentrum dürfte nur unter bestimmten Bedingungen schließen
Das Abdullah-Zentrum dürfte nur unter bestimmten Bedingungen schließen ©APA
Die Republik Österreich kann das umstrittene Abdullah-Zentrum nicht ohne Zustimmung der beiden anderen Gründerstaaten, Saudi-Arabien und Spanien, auflösen. Der Gründungsvertrag des "König-Abdullah-Zentrums für Interkulturellen und Interreligiösen Dialog" sieht dies vor.
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Der Gründungsvertrag des Abdullah-Zentrums verlangt dafür die Einstimmigkeit aller Vertragsparteien. Die Republik kann allerdings die Neuwahl der Führung und den Beschluss eines Budgets blockieren.

Informationen zum Gründungsvertrag

Der Gründungsvertrag des Abdullah-Zentrums als internationaler Organisation mit Sitz in Wien wurde 2011 von Vertretern Österreichs, Spaniens und Saudi-Arabiens unterschrieben, der Vatikan hat im Gremium der Vertragsparteien Beobachterstatus.

Der Austritt aus dem Abdullah-Zentrum kann die Republik Österreich jederzeit deponieren und sich mit einer Frist von drei Monaten aus der Organisation zurückziehen, allein abschaffen kann sie das Zentrum aber nicht. Der Gründungsvertrag ist hier abrufbar.

Förderung für das Abdullah-Zentrum in Wien

Das Abdullah-Zentrum bezieht seine Finanzierung von Saudi-Arabien. Das Königreich hat dem Zentrum – neben dem Ankauf des Palais Sturany in der Wiener Innenstadt als Sitz – bei seiner Gründung für die Zeit bis Ende 2015 eine Förderung von zehn bis 15 Millionen Euro zugesichert.

Bei den jährlichen Treffen der Vertragsparteien kann Österreich die Annahme eines neuen Budgets wie auch die Neuwahl von Generalsekretär und Stellvertreterin sowie eines Direktoriums blockieren, da hierfür unter den drei Vertragsparteien eine Drei-Viertel-Mehrheit notwendig ist. Damit wäre das Zentrum an der Weiterarbeit gehindert.

(apa/red)

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