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ÖBFA: "Bund hat nicht mit Ländern spekuliert"

Die Geschäftsführerin der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) Martha Oberndorfer.
Die Geschäftsführerin der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) Martha Oberndorfer. ©APA
Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) hat am Dienstag zu Vorwürfen in Medien Stellung genommen, wonach Salzburg mit der ÖBFA eifrig gezockt habe, und zwar auf "Real und Yen".

ÖBFA-Geschäftsführerin Martha Oberndorfer dementierte: “Der Bund bzw. die ÖBFA hat niemals mit den Bundesländern spekuliert.” Die ÖBFA habe gemäß Paragraf 2 Abs. 4 Bundesfinanzierungsgesetz den Auftrag, nach Aufforderung durch die Finanzministerin im Namen und auf Rechnung des Bundes, Kreditoperationen und Währungstauschverträge für Bundesländer durchzuführen. “Die ÖBFA ist dabei als ausführendes Organ tätig. Die ÖBFA empfiehlt den Ländern keine Transaktionen. Die Finanzportfolio-Gestaltung, d.h. die Entscheidungen, welche Transaktionen getätigt werden, obliegen allein dem jeweiligen Bundesland”, stellte Oberndorfer fest.

ÖBFA niemals Gegenpartei

Wenn sich ein Bundesland dazu entscheide, einen Zins- oder Währungstauschvertrag abzuschließen, könne es sich dabei der ÖBFA bedienen, müsse es aber nicht, erklärte Oberndorfer. “Wir tätigen dann diese Transaktion im Auftrag des Landes und reichen sie 1:1 weiter. Als Gegenpartei tritt niemals die ÖBFA auf.”

Zins- oder Währungstauschverträge, die einzelne Bundesländer via ÖBFA kontrahieren, seien deshalb nicht korrekt als “ÖBFA-Swaps” zu klassifizieren, sagte Oberndorfer. “Wenn die ÖBFA für ein Bundesland mit einem Finanzinstitut ein Geschäft abschließt, dann werden die Konditionen und das Kreditrisiko des Finanzinstitutes zu 100 Prozent an das Land überbunden.“Das ist in den betreffenden Verträgen klar geregelt”. In den Büchern des Landes sollte als Kreditrisiko der Swaps nicht “ÖBFA” aufscheinen, sondern das jeweilige Finanzinstitut.

Derivate zur Reduktion von finanziellen Risiken

Im Rahmen des Schuldenmanagements des Bundes werden laut Oberndorfer derivate Instrumente ausschließlich eingesetzt, um Grundgeschäfte in Form von Finanzierungen abzusichern. Derivate dienten immer nur der Reduktion von finanziellen Risiken. Seit 2009 gebe es auch strengere Richtlinien: Der Bund führe für die Bundesländer keine Transaktionen aus, die er nicht auch für sein eigenes Portfolio tätigen würde. “Damit wurde z.B. umgesetzt, dass der Bund für Länder keine Fremdwährungstransaktionen tätigt, weil auch der Bund kein Neugeschäft in ungesicherten Fremdwährungen tätigt.”

Der ehemalige Salzburger Finanzlandesrat Wolfgang Eisl (V) hat in der Vorwoche bei seiner Befragung vor dem U-Ausschuss des Salzburger Landtages zur Aufarbeitung des Salzburger Finanzskandals erklärt, dass man sich Anfang 2000 den Empfehlungen von ÖBFA und Rechnungshof angeschlossen und Zinstauschgeschäfte in Fremdwährungen abgeschlossen habe. Bis 2004 habe das Finanzmanagement im Wesentlichen aus diesen Geschäften – vor allem in Japanischen Yen und Schweizer Franken – bestanden. Hauptpartner sei die ÖBFA gewesen, erklärte Eisl. (APA)

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