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ÖBB müssen Fahrplan des Konkurrenten Westbahn in Infosystem aufnehmen

Die ÖBB wurde dazu verdonnert auch die Fahrzeiten der Westplan in den Fahrplan aufzunehmen.
Die ÖBB wurde dazu verdonnert auch die Fahrzeiten der Westplan in den Fahrplan aufzunehmen. ©Bilderbox
Der mehrheitlich private Bahnanbieter Westbahn, der am 11. Dezember den Fahrbetrieb zwischen Wien und Salzburg aufnimmt, hat einen Etappensieg gegen die ÖBB erzielt. Das Kartellgericht hat die ÖBB am Dienstag dazu verdonnert, die 14 Züge der Westbahn in ihr Kursbuch aufzunehmen.
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Und zwar in Fahrplänen, Kursbuch (Printversion), im Online-Fahrplan (“Scotty”, “Scotty mobile”) auf der ÖBB-Homepage sowie in der telefonischen Fahrplanauskunft unter 05-1717, berichtet der “Standard” (Mittwoch-Ausgabe).

 Demnach sieht das Kartellgericht die Nichtaufnahme der Westbahn-Züge in Fahrplanankündigungen als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung – durch ÖBB Holding AG und ÖBB-Personenverkehr AG.

ÖBB hat Kursbücher schon gedruckt

Dem Bericht zufolge sollen die ÖBB die Kursbücher bereits gedruckt haben. Sollten sie trotzdem in ursprünglicher Form ausgeliefert werden, sieht der Rechtsvertreter der Westbahn, Rüdiger Schender, die Möglichkeit einer Beschlagnahme.

ÖBB gab keine Stellungnahme ab

Die ÖBB wollten sich gegenüber der Zeitung nicht äußern, da es noch keine offiziellen Informationen zur Entscheidung des Kartellgerichtes gebe.

Die in ÖBB-Schnellzügen verteilten Zuginformationsfolder dürfen übrigens weiterhin ohne Hinweise auf die täglich 14 Westbahn-Verbindungen verteilt werden, so die Zeitung. (APA)

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