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"Oben ohne" baden im Ländle: So ist die Situation in Vorarlberger Freibädern

©Symbolbild: Pixabay, VOL.AT/Pertschy
Dürfen Frauen oben ohne baden? Bädersprecher Ewald Petritsch erklärt, wie man in Ländle-Schwimmbädern mit der Thematik umgeht.

Ist es okay, wenn Frauen oben ohne baden und sich sonnen? Diese Frage beschäftigt jedes Jahr aufs Neue und sorgt für reichlich Diskussionsstoff - auch aus aktuellem Anlass: An der Isar in München dürfen sich Frauen oben ohne sonnen. Damit das auch so bleibt und Frauen nicht - wie in der Vergangenheit - vom Sicherheitsdienst aufgefordert werden, ein Bikinitop anzuziehen, hat die CSU einen Antrag zur Änderung der Badebekleidungsverordnung eingereicht. Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Künftig müssen nur "die primären Geschlechtsteile bedeckt" sein, eine Badehose reicht also - sowohl für Männer als auch für Frauen. Doch wie sieht es in Vorarlberg aus?

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Badbetreiber kann entscheiden

"Also in Vorarlberg ist Nacktbaden und oben ohne baden verboten", erklärt Ewald Petritsch, Bädersprecher und Betreiber der Rheinauen in Hohenems. Da es sich aber bei Freibädern um geschlossene Betriebe handle, könne grundsätzlich jeder Betreiber selbst entscheiden. "In den Rheinauen stellt sich die Frage gar nicht mehr, weil in den letzten Jahren oben ohne ganz verschwunden ist", schildert der Badbetreiber die Situation in Hohenems. Wenn es doch einmal vorkomme würden die Damen aufgrund der Größe des Bades ganz ans Ende geschickt, wo sie ungestört seien.

Archivaufnahmen: FKK in Hard

"Nur in üblicher Badekleidung"

Hier ein Auszug aus dem Sittenpolizeigesetz für Vorarlberg: "Das öffentliche Baden (Wasser-, Luft- und Sonnenbaden) ist, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, nur in üblicher Badekleidung gestattet." Als öffentlich gilt laut Gesetz das Baden in "jedermann unter den gleichen Bedingungen zugänglichen Frei- und Hallenbädern, in öffentlichen Gewässern einschließlich des Bodensees und auf Grundstücken mit unbeschränkter Wegefreiheit". Öffentlich gebadet wird also nur dann, wenn man von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann.

FKK-Gelände als Ausnahme

Natürlich gibt es auch Ausnahmen im sittenpolizeilichen Gesetz: So sind etwa Kinder bis zum 6. Lebensjahr nicht betroffen. Zusätzlich dazu kann die Gemeindevertretung durch Verordnung bestimmte Gebiete im Bereich öffentlicher Gewässer "von der Geltung ausnehmen". Eine solche Verordnung muss auch ersichtlich gemacht werden - sprich man muss ein Schild aufstellen. Wer also auf einem gekennzeichneten Gelände Baden geht, kann unbesorgt "oben ohne" baden, so etwa beim FKK in Bregenz und Hard, an der Bregenzer Ache vom Seecamping bis zur Achmündung.

(Red.)

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